PFAS-Verbot
Nun kam sie doch schneller als von manch einem Brancheninsider erwartet: Am 3. Oktober 2025 wurde die EU-Verordnung 2025/1988 zum Verbot fluor- bzw. PFAS-haltiger Feuerlöschschäume veröffentlicht. Die Verordnung ergänzt die bestehende REACH-Verordnung und verbietet schrittweise alle Schaumlöschmittel, die diese Ewigkeitschemikalien enthalten. Mit Inkrafttreten am 23. Oktober 2025 werden somit künftig fluorhaltige Löschschäume in Deutschland verboten und die Umstellung auf Alternativen ist verpflichtend.
Grund zur Panik besteht dank der schrittweisen Umsetzungsvorgaben und (wenigen) Ausnahmeregelungen nicht. Die Übergangsfrist für die Verwendung bestehender Produkte wurde auf Ende 2030 datiert. Dennoch herrscht von nun an Handlungsbedarf. Denn es gilt, die Brandausrüstung rechtzeitig anzupassen. In der Praxis bedeutet dies für Unternehmen, Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte unter anderem, Bestandsaufnahmen durchzuführen, betroffene Löschmittel zu identifizieren und rechtzeitig auf PFAS-freie Alternativen umzustellen. Namhafte Hersteller bieten diese längst an.
Das Verbot an sich ist richtig. PFAS sind zwar hitzebeständig, wasserabweisend und chemisch äußerst stabil, wodurch sie lange Zeit bevorzugt in Schaumlöschmitteln verwendet wurden, die bei Bränden von Flüssigkeiten (Brandklasse B) Einsatz finden, doch diese Eigenschaften wiegen deren Nachteile keineswegs auf: Die Per- und Polyfluoralkylsubstanzen, für die die Abkürzung PFAS steht, stellen nach heutigem Kenntnisstand ein erhebliches Risiko für unsere Umwelt dar. Diese Ewigkeitschemikalien können kaum biologisch abgebaut werden, was negative Folgen für den Boden, das Grundwasser und nicht zuletzt für den menschlichen Körper und dessen Gesundheit mit sich bringt.
Zu Ende gedacht widerspricht das auch dem eigentlichen Ziel des Brandschutzes – nämlich Menschenleben sowie Kultur und Sachgüter (dazu gehören auch die Umwelt und die Natur) zu beschützen.
Freundlichst Ihre
Manja Dietz
Chefredakteurin BS Brandschutz
