EU-Restriktion zu PFAS tritt in Kraft

Der verpflichtende Wechsel zu fluorfreien Löschmitteln

EU verbietet PFAS in Schaumlöschmitteln. Die Verordnung ist am 23. Oktober 2025 in Kraft getreten. Warum Betriebe jetzt auf fluorfreie Feuerlöscher umstellen sollten.

Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung 2025/1988 am 23. Oktober 2025 ist es offiziell: PFAS-haltige Schaumlöschmittel werden verboten. Betreiber müssen ihre alten Feuerlöscher austauschen – idealerweise frühzeitig, um Risiken zu vermeiden. Was bislang als umweltfreundliche Option galt, ist nun verpflichtend: Die Umstellung auf fluorfreie Löschgeräte ist nicht länger eine Empfehlung, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Zwar sorgt die Verordnung für Klarheit, doch die Übergangsfristen und deren Komplexität bergen weiterhin Risiken für Betreiber und Hersteller. Was bedeutet das konkret für die Praxis? Welche Optionen stehen den betroffenen Akteuren zur Verfügung? Welche Folgen ergeben sich für Hersteller und Betreiber? Fluorfreie Feuerlöschmittel sind ein wichtiger Schritt für eine nachhaltigere und sicherere Brandbekämpfung.
Bild: Minimax Mobile Services

Fluorfreie Feuerlöschmittel sind ein wichtiger Schritt für eine nachhaltigere und sicherere Brandbekämpfung.
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PFAS – Eigenschaften und Risiken für Mensch und Umwelt

Bei PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) handelt es sich um eine Gruppe von künstlichen Chemikalien, die wegen ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften seit vielen Jahren in der Herstellung tausender Produkte eingesetzt werden – unter anderem von Lebensmittelverpa­ckungen, Pfannen, Outdoor-Bekleidung und eben auch von Feuerlöschschäumen. Besonders bei der Bekämpfung von Flüssigkeitsbränden hat sich der Zusatz von PFAS im Schaumlöschmittel als hoch­effizient erwiesen. Aufgrund ihrer Umweltpersistenz und Toxizität gelten PFAS heute jedoch als Ewigkeitschemikalien. Deshalb nehmen gesetzliche Einschränkungen zu, vor allem im Bereich der Feuerlöschschäume. Jede neue Freisetzung dieser Chemikalien erhöht die Umweltbelastung (Bioakkumulation) und sollte unbedingt vermieden werden.

Historische und gesetzliche Entwicklung

PFAS wurden ab den 1940er Jahren in der Industrie und seit den 1970er Jahren in Feuer­löschmitteln eingesetzt. Ihre besonderen Eigen­schaften machten sie zu einem idealen Bestandteil von Feuerlöschschäumen zur Bekämpfung von Öl- und Chemikalienbränden. Ende der 1990er Jahre löste der Schaumlöscher in unseren Breiten den Pulverlöscher als Standardprodukt ab – vor allem für den Einsatz in frostfreien Bereichen. Durch den PFAS-Zusatz erreichte das Schaumlöschmittel eine ähnlich hohe Löschleistung wie das Löschpulver – jedoch bei wesentlich geringerer Gefahr eines Löschschadens durch das feinkörnige und korrosive ABC-Pulver.

Ab den 2000er Jahren erkannte man jedoch die Risiken: PFAS sind umweltpersistent und können sich im menschlichen Körper anreichern. Studien zeigten bei bestimmten Verbindungen (PFOS, PFOA) unter anderem Zusammenhänge mit Krebserkrankungen, Leber- und Hormonstörungen. Zunächst ersetzte man daher die besonders kritischen langkettigen PFAS durch kürzerkettige Varianten – doch auch diese erwiesen sich als problematisch. Daher wurde mit der aktuellen Regulierung die gesamte Stoffgruppe der PFAS in Feuerlöschschäumen verboten. Im Rahmen strenger Grenzwerte und detaillierter Fristen müssen daher alle herkömmlichen Schaumfeuerlöscher ausgetauscht werden.

Seit 2009 reguliert die Europäische Union schrittweise verschiedene PFAS in Feuerlöschmitteln. Bisher waren zunächst verschiedene Untergruppen dieser fluorhaltigen Stoffe betroffen. Mit dem nun beschlossenen Komplettverbot in Löschschäumen macht die EU ernst und stoppt das Ausweichen auf andere Fluorverbindungen. Unabhängig davon halten die Diskussionen rund um breitere PFAS-Restriktionen für andere Alltagsprodukte und Anwendungen weiter an.

Marktentwicklung zufluorfreien Feuerlöschern

Mit den neuen Erkenntnissen über die Risiken von PFAS ließ der Widerstand der Löschmittel- und Feuerlöscherindustrie gegen die drohenden Einschränkungen schnell nach. Stattdessen wurden erfolgreich umweltfreund­lichere, fluorfreie Alternativen entwickelt, die Brände ebenso effektiv bekämpfen wie ihre fluor­haltigen Vorgänger. In Deutschland und Europa arbeiteten Hersteller intensiv an deren Zulassung. So bieten inzwischen alle deutschen Feuerlöscherhersteller fluorfreie Produkte an, viele haben PFAS-haltige Schäume bereits aus dem Sortiment genommen oder den Ausstieg angekündigt. Ein weiterer Einsatz fluorhaltiger Mittel ist kaum noch zu rechtfertigen – der Markt hat sich bereits vor der sicheren Verabschiedung von AFFF in Feuerlöschern grundlegend gewandelt.

Fluorfreie Schäume sind wirksam gegen Brände, umweltschonend und schneller abbaubar. Sie enthalten keine schädlichen PFAS und bieten eine sichere Alternative zu fluorhaltigen Löschmitteln. In Deutschland treiben innovative Unternehmen und Forschungseinrichtungen die Entwicklung sogenannter F3-Schäume voran, welche die fluorhaltigen AFFF-Schäume in den meisten Fällen ersetzen können. Zukunftsgerichtet: Minimax-Schaumfeuerlöscher
„WX 6 nG fluorfrei“ zur Abdeckung der Brandklassen A + B.
Bild: Minimax Mobile Services

Zukunftsgerichtet: Minimax-Schaumfeuerlöscher
„WX 6 nG fluorfrei“ zur Abdeckung der Brandklassen A + B.
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Die Umstellung auf fluorfreie Schäume brachte Herausforderungen mit sich: Die neuen Schaum­löschmittel mussten den hohen Anforderungen an ihre Löschleistung gerecht werden. Bestehende Geräte, die für PFAS-Löschmittel konzipiert wurden, mussten angepasst oder ersetzt werden. Zudem verzögerten die für diesen Markt stark normorientierten Zulassungsinstitute den Wandel, da sie mit der hohen Zahl an innovativen Produkten überlastet waren bzw. sind. Dennoch zeigt die Innovations­kraft Wirkung: Inzwischen sind über 90 % der in Deutschland verkauften Schaumlöscher PFAS-frei, Tendenz steigend.

Fachgerechte Entsorgungvon PFAS-haltigem Löschschaum

Ein zentraler Aspekt im Umgang mit PFAS-Schäumen ist deren fachgerechte Entsorgung. Wegen ihrer Umweltbelastung dürfen sie nicht wie normaler Abfall behandelt werden. Unternehmer sind verpflichtet, die fachgerechte Entsorgung sicherzustellen und zu dokumentieren. Steigende Kosten bei knapper werdenden Kapazitäten zur Entsorgung dürfen keinesfalls zu unsachgemäßer und strafbarer Verklappung von AFFF-haltigem Feuerlöschmittel führen.In Deutschland sind die Entsorgung und das Recycling von PFAS-haltigen Löschmitteln streng geregelt. Spezialisierte Unternehmen, die über die notwendigen Genehmigungen und Infrastrukturen verfügen, übernehmen die Vernichtung der Stoffe – meist durch Hochtemperaturverbrennung ab etwa 1.100 °C. Auch die aufwändige Entsorgung von kontaminiertem Brandgut hat dazu geführt, dass viele Feuerwehren und Unternehmen den Umstieg auf PFAS-freie Schäume bewusst vorantreiben – zum Schutz von Umwelt und Gesundheit.

Was bedeutet das EU-Verbot für Unternehmen?

Betriebe mit PFAS-haltigen Feuerlöschern sollten nun auf fluorfreie Alternativen umsteigen. Zwar gelten Übergangsfristen bis Ende 2030, doch die Risiken steigen – etwa durch Lieferengpässe, Entsorgungsprobleme und rechtliche Konsequenzen bei unsachgemäßer Nutzung. Einzelne PFAS-Stoffgruppen können zudem bereits vorab eingeschränkt werden. Ab Oktober 2026 ist das Inverkehrbringen von PFAS-haltigem Löschschaum in Feuerlöschern verboten. Der Kauf solcher Geräte sollte daher auch jetzt schon vermieden werden. Fachkundige Beratung hilft bei der Auswahl geeigneter Alternativen. Wer frühzeitig handelt, spart Kosten, vermeidet Engpässe und reduziert Entsorgungsaufwand. Die Entsorgung fluorhaltiger Löschmittel ist komplex und teuer – bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.

Fazit – Umweltbewusste und sichere Brandbekämpfung

Die Umstellung von PFAS-haltigen auf fluorfreie Feuerlöschmittel markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer nachhaltigeren und sichereren Brandbekämpfung. Die allgemeine Entwicklung der PFAS-Restriktionen und das jetzt ausgesprochene EU-weite Verbot für PFAS-haltige Schaumlöschmittel verdeutlichen, wie das wachsende Bewusstsein für die Gefährlichkeit dieser Stoffe einen tiefgreifenden Wandel in der Feuerlöschtechnik ausgelöst hat. Deutsche Hersteller trag- und fahrbarer Feuerlöscher haben sich frühzeitig und proaktiv auf diese Veränderungen eingestellt, indem sie fluorfreie Alter­nativen entwickelt und erfolgreich eingeführt haben. Ein zentraler Bestandteil dieses Transfor­mationsprozesses ist die fachgerechte Entsorgung PFAS-haltiger Löschmittel – eine Aufgabe, die sowohl technische als auch gesetzliche Anforderungen mit sich bringt. Der nunmehr verpflichtende Wechsel zu fluorfreien Produkten ist somit nicht nur ein technologischer Fortschritt, sondern auch ein bedeutender Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz.

Begriffserklärung 

PFAS: Oberbegriff und Abkürzung für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen. Diese Stoffgruppe umfasst tausende verschiedene Stoffe, u. a. PFOS, PFOA, PFHxA.
PFOS: Perfluoroctansulfonsäure (C8); Verwendung seit 2006 in der EU eingeschränkt, für Feuerlöschschäume seit 2011 verboten  
PFOA: Perfluoroctansäure (C8); Verwendung seit 2017 in der EU eingeschränkt, seit 2020 sehr stark beschränkt
PFHxA: Perfluorhexansäure (C6); Beschränkungsverfahren der EU-Kommission ist im September 2024 verabschiedet worden
AFFF: Aqueous Film Forming Foam; besitzen aufgrund der enthaltenen Fluortenside, die zu den PFAS zählen, einzigartige Eigenschaften, die vor allem bei der Bekämpfung von Flüssigkeitsbränden wirksam werden

F3: Nach der DIN EN 1568:2018, Anhang A, werden fluorfreie Schaumlöschmittel, die darauf ausgelegt sind, „ähnliche Löschleistungen und Anwendungsbereiche wie AFFF und/oder AR-Schaummittel zu bieten, jedoch ohne Zuhilfenahme fluororganischer Verbindungen“ als F3 (engl. Fluorine free foam concentrates) bezeichnet.

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