Neue Herausforderungen durch geplantes Gesetz

Verbot fluorhaltiger Schaumlöschmittel

Zum Schutz unserer Umwelt sollen die bisher verwendeten Fluorzusätze im Schaum­­­löschmittel vom Markt ver­schwinden. In Betrieben sollen dann Feuerlöscher mit fluorhaltigem Löschmittel durch fluorfreie Alter­nativen ersetzt werden. Drei Empfehlungen, wie Betreiber sich auf diese Umstellung vorbereiten können...

Schaum ist das am häufigsten eingesetzte Löschmittel zur Bekämpfung von Bränden der Brandklassen A und B. Die Fluorverbindungen in Schaumlöschmitteln stehen u. a. im Verdacht, krebserregend zu sein. Zudem sind sie nicht oder nur schwer biologisch abbaubar und können daher unsere Umwelt belasten. Deutschland hat daher einen Vorschlag bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht, wonach bis zum Jahr 2025 die sogenannten Per- und Polyfluoralkylsubstanzen in Feuerlöschschäumen durch fluorfreie Alternativen ersetzt werden sollen (bit.ly/2UcJbrf). So können sich Betreiber auf ein bevorstehendes Fluorverbot in Feuerlöschern vorbereiten:

1. Beim Neukauf konkret die Brand­klasse berücksichtigen

Decken Sie bei Neuanschaffungen von Feuerlöschern gezielt die vor­handenen Brand­risiken ab. Dadurch könnte der Einsatz fluorhaltiger Schaumfeuerlöscher vermieden werden

Brandklasse A

„In vielen Arbeitsstätten wie Büros oder Verkaufsräumen sind die Brandrisiken häufig nur der Brand­klasse A zuzuordnen“, erklärt Michael Harnack, Leiter Competence Center Feuerlöscher bei der Minimax ­Mobile Services GmbH & Co. KG. „Bei normaler Brandgefährdung sind hier in der Regel Feuerlöscher mit Effektiv-Salzlösung hervorragend geeignet. Das Lösch­mittel ist fluorfrei, umweltfreundlich, gut biologisch abbaubar und sehr leistungs­stark.“, ergänzt Harnack.

Brandklasse B

In sensiblen Bereichen können Sie für die Brandklasse B einen CO2-Feuerlöscher bereitstellen. Das Löschmittel ist frei von Fluor, frostsicher, nicht elektrisch leitend und löscht nahezu rückstandslos. Es deckt jedoch ausschließlich die Brandklasse B ab. (Vorsicht beim Einsatz in engen Räumen!)

ABC-Pulverfeuerlöscher sind zwar fluorfrei, werden jedoch i. d. R. für Außenbereiche, Garagen, Fahrzeuge, Heizungsanlagen, chemi­sche Industrie u. ä. empfohlen, da sie nach einem Löscheinsatz starke Verschmutzungen hinterlassen.

„Wo wegen der vorherrschenden Brandklassen A + B ein Schaumfeuerlöscher einge­setzt werden soll, sollten Sie jetzt schon ein Produkt ohne Fluorzusatz anschaffen.“, rät Michael Harnack (siehe unten).

2. Wenn Schaum, dann 100 % fluorfrei

In Bereichen mit B-Brand-Risiko ist ein Schaumfeuerlöscher zur Abdeckung der Brandkassen A + B sinnvoll. „Um zukunftssicher aufgestellt zu sein, empfiehlt es sich, ab sofort fluorfreie Schaumfeuerlöscher zu kaufen“, so Harnack. „Das wäre langfristig eine kosten- und umweltoptimale Lösung, denn diese müssten infolge eines Verbots nicht wieder kostenaufwendig umgerüstet oder ausgetauscht werden.“ Harnack empfiehlt, Feuerlöscher mit einem leistungsstarken und fluorfreien Schaum­löschmittel zu wählen, die auch für Laien bedien­bar und zudem nach ASR A2.2 auf die Grundausstattung an­rechenbar sind. Das leistet derzeit bereits z. B. der „WS 6 nG fluorfrei“ (9 Lösch­mitteleinheiten [LE], 27A/144B) oder der „WS 9 nG fluorfrei“ (10 LE, 34A/183B) von Minimax (www.minimax-mobile.com). Mit diesen Feuerlöschern sind Sie auch bei Eintritt eines Verbotes fluorhalti­ger Zusätze gesetzeskonform ausgestattet.

3. Beim Austausch alter/defekter Schaumfeuerlöscher fluorfreie Alternativen abwägen

Sollten Sie defekte oder veraltete Schaumfeuerlöscher austauschen müssen, lohnt sich auch hier die Überprüfung der vorherrschenden Brandklassen und Einsatzbereiche. Kann nicht auf einen Schaumfeuerlöscher verzichtet werden, emp­fiehlt sich der Kauf eines fluorfreien Schaumlöschers – auch wenn fluorhaltiger Schaum aktuell noch eingesetzt werden darf (ausgenommen bei Schulungen). So erfüllen die Austauschgeräte bei Eintritt des Verbots bereits die Gesetzesvorlagen.

Lassen sich fluorhaltige Bestandsfeuerlöscher auf fluorfreie Geräte umrüsten?

„Wir arbeiten an Lösungen in dieser Richtung für die Minimax-Geräte.“, erklärt Harnack. „So ohne weiteres ist ein Umrüsten jedoch nicht möglich“, fährt er fort. „Die Weiterver­wendung bestehender Löschmittelbehälter muss zunächst gesetzlich erlaubt sein. Eine Patentlösung für alle Schaumfeuerlöscher wird es auch nicht geben können, u. a. auf­grund von technischen Unterschieden bei den verschiedenen Feuerlöschertypen.“

Umgerüstete Feuerlöscher müssen auf jeden Fall eine gültige Anerkennung durch eine offizielle Zertifizierungsstelle haben. Das Typ­schild auf dem Löscher muss ausgetauscht und dem neuen Löschmittel angepasst sein.

Auch wenn es den Anschein erwecken könnte, eine Umrüstung sei kostengünstiger als ein kompletter Feuerlöscheraustausch, sollten Sie mit Folgekosten rechnen, die je nach Aufwand und Gerätetyp unterschiedlich hoch sein können.

Fazit

Aktuell sind Schaumfeuerlöscher mit minimaler Fluorkonzentration erlaubt. Ein komplettes Verbot fluorhaltiger Substanzen wird jedoch aller Voraussicht nach inner­halb der nächsten Jahre erfolgen. Da Feuerlöscher eine Lebensdauer bis zu 25 Jahren erreichen können (bei vorschriftsmäßigem Einsatz und regelmäßiger Wartung/Instandhaltung), sollten Sie bei Neuanschaffungen bzw. beim Ersatz alter Geräte schon jetzt auf fluorfreie Produkte zurückgreifen, um Folgekosten für Aus­tausch oder Umrüstung vorzubeugen. Denn der erste turnusmäßige Löschmitteltausch steht in der Regel nach sechs bis acht Jahren an, so dass ein Feuerlöscher mit fluorhaltigem Schaum im Falle eines Fluorverbots spätestens dann nicht mehr neu befüllt werden darf. Achten Sie beim Kauf fluorfreier Schaumfeuer­löscher darauf, dass diese leis­tungsstark, nach ASR A2.2 anrechenbar und auch für den Laien bedienbar sind. Über­prüfen Sie die im Betrieb vorhandenen Brandklassen, um diese gezielt mit den passen­den Feuerlöschern abzudecken. In vielen Fällen der ein­fachen Büronutzung ist der Ein­satz von Feuerlöschern mit Effektiv-Salzlösung sinnvoll und stellt für Sie die wirtschaft­lichste Alternative dar. Ob und welche fluorhaltigen Bestands­feuerlöscher technisch auf fluorfreie Löschmittel umgerüstet werden können, kann nur der jeweilige Herstel­ler beur­teilen. Bei der Betrachtung müssen außerdem das Alter der Geräte, der Kosten-Nutzen-Faktor und die sich ggf. verändernde Brandklassen­eignung berücksichtigt werden.

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