Welche Feuerlöscher sind richtig und wohin damit?
Bei Feuerlöschern gibt es einiges zu beachten, aktuell auch unter dem Gesichtspunkt des anstehenden Verbots für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen. Nach Beschaffung des richtigen Feuerlöschers für die jeweils vorherrschende Brandklasse A, B oder C geht es im nächsten Schritt um die optimale Platzierung im Gebäude. Nur so können die Geräte im Falle eines Entstehungsbrandes schnell und gezielt eingesetzt werden.
Julian Jirikovsky, Leiter der Brandschutz-Akademie der Minimax Mobile Services, zeigt hier einen Feuerlöscher für die Brandklasse A.
Bild Minimax Mobile Services
In Büroräumen, Hotels, Verkaufs- und Ausstellungsflächen herrscht in der Regel Brandklasse A vor. Dazu gehören feste Stoffe wie Papier, Textilien oder Holz, die unter Glutbildung verbrennen. Für Bereiche, in denen ausschließlich Brandklasse A herrscht, eignen sich Feuerlöscher mit Effektiv-Salzlösung sehr gut. Darauf weist Julian Jirikovsky, Leiter der Brandschutz-Akademie der Minimax Mobile Services GmbH, hin. Die Effektiv-Salzlösung erreiche für die Brandklasse A die gleiche oder häufig sogar bessere Löschleistungen als leistungsstarke Schaumlöschmittel. Und: Nach einem Löscheinsatz hinterlässt das Löschmittel nur minimale, leicht entfernbare Rückstände.
Die Effektiv-Salzlösung ist frei von Fluorzusätzen und vollständig biologisch abbaubar. Selbst Kunststoffgegenstände, die häufig in Büroräumen, auf Verkaufs- und Ausstellungsflächen zu finden sind und im Brandfall schmelzen, könnten nachweislich schnell und sicher durch die Effektiv-Salzlösung gelöscht werden.
Schaumlöschmittel decken die Brandklassen A und B ab, also auch Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen, wie Benzin, Benzol, Öle, Lacke, Teer, Paraffin und ähnliches. Da diese Stoffe in der Regel nicht in Büroräumen und auf Verkaufsflächen zu finden sind, ist dort ggf. kein Schaumlöschmittel erforderlich.
ABC-Pulver deckt neben den Brandklassen A und B zusätzlich die Brandklasse C ab. Dazu zählen Brände von Gasen, wie beispielsweise Erdgas, Methan, Propan, Wasserstoff. Pulver-Feuerlöscher sind daher in der chemischen Industrie, in Garagen, bei Heizungsanlagen, Fahrzeugen und in ähnlichen Bereichen sinnvoll. Pulver hinterlässt nach dem Einsatz jedoch starke Verschmutzungen, die gerade in Innenbereichen schwer zu entfernen sind.
Sollte das Brandschutzkonzept oder die Gefährdungsbeurteilung nicht explizit Feuerlöscher zur Abdeckung der Brandklassen A + B oder höher fordern, seien für Büros, Verkaufsflächen und alle Wohnbereiche mit der Brandklasse A Feuerlöscher mit Effektiv-Salzlösung die richtige Wahl.
Auf die optimale Höhe zur Aufhängung der Feuerlöscher und die korrekte Beschilderung des Ortes mit dem Brandschutzzeichen weist Julian Jirikovsky auf diesem Bild hin.
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Wohin mit den Feuerlöschern?
Eine ausreichende Anzahl von Feuerlöschern sollte in jedem Unternehmen vorhanden sein.
Es reicht jedoch nicht aus, diese irgendwo hinzustellen. Auch hier gibt es ein paar Tipps von Julian Jirikovsky. Er weist auf fünf Punkte hin, die zu berücksichtigen sind. Als Grundlage dienen die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände“.
Die Entfernung von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher im Betrieb darf nicht mehr als 20 m Laufweglänge betragen.
Damit jeder im Brandfall schnell erkennt, wo er einen Feuerlöscher findet, müssen diese gut sichtbar und mit dem Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ gekennzeichnet sein.
Den besten Zugriff gewährleistet eine Wandhalterung, bei der sich der Tragegriff des Löschers zwischen 80 und 120 cm oberhalb des Bodens befindet.
Platzieren Sie Ihre Feuerlöscher vorzugsweise in Fluchtwegen und im Bereich der Ausgänge ins Freie, an den Zugängen zu Treppenräumen sowie an Kreuzungspunkten von Fluren. Diese Standorte müssen in Flucht- und Rettungsplänen ersichtlich sein.
Stellen Sie unbedingt sicher, dass alle Feuerlöscher im Gebäude stets frei zugänglich sind. Sie dürfen nicht durch Gegenstände verstellt sein.
PFAS-Verbote
Die Einschränkungen für sog. per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) betreffen Schaumfeuerlöscher. Ab Ende 2024 dürfen voraussichtlich keine Feuerlöscher mit PFAS-haltigen Löschmitteln mehr in den Verkehr gebracht werden. Auch Bestandsfeuerlöscher dürfen beim fälligen Löschmitteltausch nicht mehr mit fluorhaltigem Ersatzlöschmittel befüllt werden.
Ab Mitte 2026 – so der aktuelle Stand – dürfen fluorhaltige Schaumfeuerlöscher nur noch eingesetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass damit ausschließlich Brände der Klasse B bekämpft werden. Spätestens 2029 soll ein komplettes Verbot von PFAS-haltigen Löschmitteln in Feuerlöschern greifen. Da es bereits leistungsstarke, PFAS-freie Feuerlöscher gibt, sollten diese (aus wirtschaftlichen und nachhaltigen Gründen) schon heute bei Neukauf oder anstehendem Löschmitteltausch im Rahmen der Wartung gewählt werden.
Info
Auf www.bsbrandschutz.de finden Sie einen Link zur Landingpage der Minimax Mobile Services GmbH über PFAS-Verbote in Schaumfeuerlöschern, die regelmäßig aktualisiert werden soll. Weiterhin finden Sie einen Download für ein aktuelles Merkblatt. Nutzen Sie den QR-Code oder gehen Sie auf https://t1p.de/bsbrandschutz_2023_1_PFAS-Verbot.