Bodentreppen in Brandschutzdecken

Bei der amtlichen Brandprüfung wird das Bauelement im eingebauten Zustand geprüft. Das entsprechende Prüfzeugnis bezieht sich dadurch immer auch auf die Ausführung der Einbaufuge zwischen Brandschutzdecke und Bodentreppe. Entspricht aber die Fugenausführung nicht der Brandprüfung verliert das Prüfzeugnis seine Gültigkeit. Die „FeuerSchutz“-Bodentreppen von Wellhöfer bieten durch das geprüfte Deckenanschluss-System Einbausicherheit: Einfach den mitgelieferten Fugenzopf in die Anschluss-Fuge drücken – fertig und prüfgerecht. Bei Ausschreibung, Lieferung und Montage ist das Anschluss-System immer dabei. So entspricht die Einbaufuge in der Praxis auch dem Prüfzeugnis. Geprüft sind seit neuestem Bodentreppen mit „FeuerSchutz FS30“ für Deckenöffnungen bis 160 x 80 cm und die Kombination mit „WärmeSchutz WSPH“ für die Ausführung als zertifizierte Passivhaus-Komponente.

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