Landesregierung NRW will Brandschutz in Stalleinrichtungen verbessern

Von 2012 bis 2018 kam es zu insgesamt 4.594 Bränden in landwirtschaftlichen Betrieben in Nordrhein-Westfalen. Ausgehend von einem Forschungsbericht 2016 (Forschungsbericht 178 der Innenministerkonferenz, Arbeitskreis V, Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung, Karlsruher Institut für Technologie 2016) wurden die Brandursachen in landwirtschaftlichen Betrieben ausgewertet: In etwa 35 % dieser Brände lag eine elektrische Ursache vor. Aus diesem Grund will die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen die Brandvorsorge in Schweineställen verbessern. „Da die Brände vornehmlich in Schweinehaltungsanlagen stattgefunden haben, soll sich die Prüfpflicht auf eben diese Anlagen konzentrieren“, erklärt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. „Zukünftig sollen elektrische Anlagen und Photovoltaikanlagen in und auf Gebäuden von Zuchtbetrieben mit mehr als 150 Sauen alleine oder gemischte Betriebe mit 100 Sauen, Aufzucht- oder Mastbetriebe mit mehr als 700 Plätzen einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden.“ Dies sieht ein Verordnungsentwurf über die Prüfung elektrischer Anlagen in Tierhaltungsanlagen vor, der am Dienstag (10. März 2020) vom Landeskabinett verabschiedet wurde. Ebenfalls beschlossen wurde ein Richtlinien-Entwurf über bauaufsichtliche Anforderungen an Tierhaltungsanlagen. Die Entwürfe werden dem Landtag zur weiteren Beratung vorgelegt.

Der Entwurf sieht vor, dass bestehende Tierhaltungsanlagen, die vor Inkrafttreten der Verordnung älter als vier Jahre sind, innerhalb von zwei Jahren kontrolliert werden sollen. Bestehende Tierhaltungsanlagen, die vor Inkrafttreten der Verordnung jünger als vier Jahre sind, sollen innerhalb von vier Jahren geprüft werden.

Die elektrischen Anlagen und Photovoltaikanlagen in und auf Gebäuden von landwirtschaftlichen Betrieben sowie die Brandschutzvorkehrungen müssen durch Sachkundige geprüft werden. Für diese Aufgaben qualifiziert sind Personen mit Hochschulabschluss oder abgeschlossener handwerklicher Ausbildung im Fach Elektrotechnik mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung.

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