Brandschutz bei Elektro-Installationen
Anforderungen, Vorschriften und fachgerechte AusführungDer Brandschutz stellt für die Elektro-Installation ein brisantes Thema dar, denn etwa ein Drittel der Gebäudebrände geht von elektrischen Geräten und Anlagen aus. Deshalb müssen durch Defekte oder Überhitzung resultierende Brandgefahren minimiert werden und sicherheitskritische Bauten, Räumlichkeiten und Fluchtwege den zugewiesenen Gebäude- und Feuerwiderstandsklassen gemäß brandgeschützt sein.
Brandgeschützte Bauteile dürfen prinzipiell keine Öffnungen aufweisen, durch die ein Übergreifen von Feuer und Rauch möglich wäre. Deshalb ist bei der Installation darauf zu achten, dass der Brandschutz der Bauteile erhalten bleibt und Wand oder Decke ihre Schutzfunktion über die ihrer Feuerwiderstandsklasse entsprechende Zeit gewährleisten.
Die Kaiser-Brandabschottungen verhindern das Übergreifen von Feuer und Rauch in Brandschutzwänden bis Klasse EI90.
Bild: Kaiser
Einteilungskriterien für die in den Bauordnungen unterschiedenen fünf Gebäudeklassen.
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Verordnungen und Gebäudeklassen
In Deutschland ist das Baurecht Ländersache. Daher fallen die Vorgaben für den baulichen Brandschutz in den Landesbauordnungen (LBO) unterschiedlich aus. Zur Vereinheitlichung erstellen die für das Bauwesen zuständigen Länderministerien in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe entsprechende Musterbauordnungen (MBO). In den Bauordnungen wird abhängig von der Gebäudestellung, Gebäudehöhe sowie der Größe und Anzahl der Nutzungseinheiten zwischen fünf Gebäudeklassen differenziert. Von Klasse 1 bis 5 steigen die Brandschutzauflagen an Bauteile im Innen- und Außenbereich. Während bspw. freistehende Eigenheime bis 7 m Höhe nur geringe Anforderungen erfüllen müssen, sind für über 13 m hohe Häuser mit vielen Wohneinheiten nicht nur ein zweiter baulicher Fluchtweg, sondern in Feuerwiderstandsklasse F90 errichtete Wände und Decken obligatorisch. In Sonderbauten kann z. B. gemäß Hochhausrichtlinie sogar die Feuerwiderstandklasse 180 verlangt werden.
Feuerwiderstands- und Baustoffklassen
Die Feuerwiderstandsklassen kennzeichnen die Zeitdauer, während der nach DIN 4102-2 bei Brandbelastung die Temperatur des brandgeschützten Bauteils auf der feuerabgewandten Seite im Mittel um höchstens 140 K ansteigt. Als Bauteile gelten unter anderem Stützen, Träger, tragende und nichttragende Außen- und Innenwände, Decken, Dächer, Verglasungselemente und Türen. Zur Klassifizierung der Bauteile werden nach DIN 4102-2 oder DIN EN 1363-1 normierte Feuerwiderstandsprüfungen durchgeführt, um zu ermitteln, wie lange der Prüfling seine Tragfähigkeit (R) sowie die Schutzeigenschaften des Raumabschlusses (E) und der Wärmedämmung (I) bewahrt.
Die Baustoffe für Wände und Decken werden in der DIN 4102 nach ihrem Brandverhalten in nicht brennbare und brennbare Baustoffe unterteilt. Zur Baustoffklasse A gehören nicht brennbare Baustoffe ohne und mit organischen Bestandteilen (A1 bzw. A2). Die brennbaren Baustoffe der Klasse B umfassen schwer, normal und leicht entflammbare Materialien der Gruppen B1, B2 und B3. Tragende und aussteifende Konstruktionen von feuerbeständigen Bauteilen, die eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten gewährleisten müssen, sollten gemäß MBO überwiegend aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Bei raumabschließenden Bauteilen ist außerdem eine durchgängige, aus nicht brennbaren Materialien gebildete Schicht einzuziehen.
Brandgeschützte Elektro-Installation
Für die Elektro-Installation in Brandschutzwänden und -decken braucht es spezielle Installationskomponenten, da diese Bauteile prinzipiell keine Öffnungen enthalten dürfen. Um dennoch Taster, Steckdosen, Leuchten und andere elektrische und elektronische Geräte integrieren zu können, müssen die Installationen mit einem Feuerwiderstand von mindestens 30 bis 90 Minuten (z. B. F30 – F90 / EI30 – EI90) ausgeführt werden. Damit die Installationskomponenten im Brandfall keine gesundheitsgefährdenden Gase freisetzen, müssen sie aus halogenfreien Materialien gefertigt sein. Bei Hohlwanddosen und -gehäusen ist die Glühdrahtfestigkeit gemäß VDE 0471 / EN 60695-2-10 nachzuweisen. Die Glühdrahtprüfung erfolgt bei 850 °C, um sicherzustellen, dass die Komponenten selbstverlöschend sind und im Fall einer fehlerhaften Elektro-Installation keinen Brand auslösen. Unabhängig davon sind die einschlägigen Brandschutzmaßnahmen der Wandkonstruktion einzuhalten.
Die „FlamoX“-Brandschutzgehäuse für Deckenleuchten und Lautsprecher in Feuerwiderstandsklasse F30 (EI30) halten Brandlasten von oben und unten stand.
Bild: Kaiser
Effektiver Brandschutz durch „AFS“-Technologie: Ein integrierter Dämmschichtbildner dichtet im Brandfall die Installationsöffnung durch Aufschäumen selbsttätig ab.
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Zertifizierte Brandschutzlösungen
Seit der Markteinführung der ersten Brandschutzdose für Brandschutzwände im Jahr 2006 hat Hersteller Kaiser sein Angebot fortlaufend erweitert. Das Sortiment umfasst eine breite Auswahl an zertifizierten Brandschutzdosen, Schottsystemen und ergänzenden Lösungen für eine normgerechte Elektroinstallation im Bau- und Schiffbau. Die Produkte sind durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) geprüft und europaweit ETA-zertifiziert.
Zum Portfolio gehören unter anderem Gerätedosen mit Brandschutzfunktion für Massivholz- und Trockenbauwände, Unterputzlösungen für Mauerwerk, Systeme für Brandschutzwände bis EI 120 in Massivholzwänden sowie Deckendosen und Schutzgehäuse für Leuchten und Lautsprecher.
„Active-Fire-Stop“-Technologie
Die Brandschutz-Komponenten
des Herstellers beziehen die „Active-Fire-Stop“-Technologie (AFS) mit ein. Bei Brandlast aus gleich welcher Richtung aktiviert sich ein in die Dosen, Gehäuse und Schotts integrierter Dämmschichtbildner und dichtet die Installationsöffnung durch Aufschäumen selbsttätig ab. Die Feuerwiderstandsklassen von Wand oder Decke bleiben intakt. Ein Flammendurchschlag sowie die Weiterleitung von Rauch und hohen Temperaturen in den geschützten Bereich wird wirksam verhindert. Auch bei gegenüberliegendem Einbau ohne Umkofferung sorgt die „AFS“-Technik für den ungeminderten Brandschutz der Bauteile.
