Wartungsfreie Brandschutzklappen
Einen großen Dienst erweisen Planer von Lüftungsanlagen und ausführende Betriebe ihren Kunden, wenn sie schon bei der Auslegung und Platzierung der Brandschutzklappen die regelmäßige Inspektion im Blick haben. So kann der Betreiber im Lebenszyklus seines Gebäudes erhebliche Kosten einsparen.
Instandhaltung ≠ Wartung
Warum auch wartungsfreie Brandschutzklappen eine regelmäßige Instandhaltung erfordern, ist anhand der gesetzlichen und normativen Definition der Begriffe ersichtlich. Die Musterbauordnung (MBO) legt beispielsweise als allgemeine Anforderungen an die Bauausführung fest: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind“.
Brandschutzklappen sind eindeutig Teil solcher baulichen Anlagen und unterliegen damit der Instandhaltungspflicht, die der Gebäudebetreiber zu erfüllen hat. Er trägt nach MBO § 3 die Verantwortung, dass das Leben und die Gesundheit der Gebäudenutzer nicht gefährdet werden.
Wie diese Pflicht zu erfüllen ist, definiert die DIN. Hier wird die Instandhaltung in vier Bereiche gegliedert:
Wartung mit dem Ziel: Verzögerung des Abbaus eines vorhandenen Abnutzungsvorrats. Gemeint sind damit zum Beispiel das Schmieren und das zustandserhaltende Reinigen von Bauteilen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die meisten Brandschutzklappen wartungsfrei sind, weil diese Tätigkeit nicht erforderlich ist.
Inspektion mit dem Ziel: Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes. Erforderliche Arbeiten sind eine Sichtkontrolle der Brandschutzklappe, um Verschmutzungen und Beschädigungen zu erkennen, sowie eine Funktionskontrolle der Klappe, des Antriebs und der Auslösung.
Instandsetzung mit dem Ziel: Wiederherstellung des funktionsfähigen Zustandes. Wird bei der Inspektion ein Mangel festgestellt, folgt die Instandsetzung. Bei einer Brandschutzklappe könnte das beispielsweise sein, den Antrieb oder eine beschädigte Elektroleitung zu ersetzen oder das Klappenblatt zu reinigen.
Schwachstellenbeseitigung mit dem Ziel: Steigerung der Funktionssicherheit ohne Änderung der geforderten Funktion. Dazu kann zählen, einen elektrischen Antrieb oder eine Thermosicherung nachzurüsten.
Diese Gliederung der DIN 31051 macht deutlich: Auch wartungsfreie Brandschutzklappen müssen im Rahmen der Instandhaltung regelmäßig per Sicht- und Funktionskontrolle inspiziert werden. Die Intervalle lassen sich aus der DIN EN 13306 ableiten. Gefordert ist hier eine mindestens halbjährliche Instandhaltung, die auf eine jährliche Überprüfung ausgedehnt werden kann, wenn zwei aufeinander folgende halbjährliche Kontrollen keine Funktionsmängel zeigten. Dabei muss jedoch auch die Betriebsanleitung der Brandschutzklappe berücksichtigt werden. Denn der Hersteller ist gemäß DIN EN 15650 verpflichtet, darin produktspezifische Vorgaben zur Instandhaltung der Brandschutzklappe festzulegen. Schreibt die Betriebsanleitung generell eine halbjährliche Instandhaltung vor, hat diese Vorgabe Vorrang vor der DIN EN 13306.
ÜTipp: Achten Sie schon bei der Auswahl einer Brandschutzklappe darauf, ob die Betriebsanleitung eine jährliche Instandhaltung ermöglicht. Das spart Kosten.
Einsparpotenziale
Wie die bauliche Praxis zeigt, kann nicht häufig genug darauf hingewiesen werden, dass Brandschutzklappen an zugänglichen Stellen einzuplanen und einzubauen sind. Ansonsten ist die geforderte regelmäßige Sichtkontrolle mit enormem Aufwand, also hohen Kosten verbunden. Dabei muss nicht nur der außen liegende Antrieb der Brandschutzklappe gut erreichbar sein, sondern auch die Revisionsöffnung. Denn die Sichtprüfung schließt auch die innere Inspektion ein.
ÜTipp: Achten Sie bei Brandschutzklappen auf ausreichend große Revisionsöffnungen, am besten auf zwei gegenüberliegenden Seiten der Brandschutzklappe. Viele Brandschutzklappen sehen nur eine kleine Öffnung für eine Inspektionskamera vor. Ist hier ein Eingriff erforderlich, sind die Brandschutzklappe und/oder angeschlossene Lüftungskanäle zu demontieren. Zusätzlich zu den hohen Montagekosten addieren sich eventuell Kosten einer Betriebsunterbrechung.
Neben der äußeren und inneren Sichtkontrolle gehört zur regelkonformen Inspektion einer Brandschutzklappe die Funktionskontrolle. Auch hier erschließt sich Einsparungspotenzial durch eine vorausschauende Auslegung. Speziell in weit verzweigten Lüftungsanlagen lohnt sich die Investition in Brandschutzklappen wie beispielweise die „FDR-3G“ mit thermo-elektrischer Auslöseeinrichtung und Federrücklaufmotor (Hersteller: Systemair). Bei dieser ist die Funktionskontrolle per Fernauslösung von einem Schaltschrank aus möglich. Zwei Endschalter übermitteln dorthin das Signal, dass die Klappe vollständig geöffnet beziehungsweise vollständig geschlossen ist.
Die wirtschaftlichste und sicherste Ausführung von Brandschutzklappen ist in der Regel die thermo-elektrische Auslöseeinrichtung mit Federrücklaufmotor und zwei Endschaltern für beide Endlagen. Allein die Funktionskontrolle aller Brandschutzklappen von einer zentralen Stelle aus vorzunehmen, spart beträchtliche Instandhaltungskosten, so dass sich der Mehraufwand für einen entsprechenden Brandschutzklappen-Schaltschrank schnell amortisiert.
ÜTipp: Achten Sie bei der Auswahl von Brandschutzklappen auf die Option, eine Motorisierung inklusive Endschalter nachrüsten zu können. So ist bei baulichen Änderungen der Lüftungsanlage auch später noch eine Fernauslösung und Funktionskontrolle zu realisieren.
Um Kosten zu sparen werden jedoch an Stellen der Lüftungsanlage, wo es zulässig ist, häufig Brandschutzklappen nur mit Handauslösung vorgesehen. Zwar werden solche Brandschutzklappen vielfach ebenfalls mit einem Endschalter ausgestattet, um bei einem Ereignis über die Meldung im Schaltschrank informiert zu werden. Meistens wird hier aber die geschlossene Stellung favorisiert. Der Betreiber der Anlage bekommt somit nur eine Signalmeldung bei vollständig geschlossener Brandschutzklappe.
Das heißt im Umkehrschluss: Wenn eine Brandschutzklappe über das Schmelzlot ausgelöst hat, bleibt aber zwischen den Endlagen hängen, erfolgt keine Meldung, weil die geschlossene Position nicht erreicht wird. Durch einen zusätzlichen Endschalter, der auch die geöffnete Position abfragt, würde hingegen sofort deutlich, dass sich die Klappe verklemmt hat: Die LEDs im Schaltschrank zeigen an, dass die Klappe die geöffnete Position verlassen, aber die geschlossene nicht erreicht hat.
ÜTipp: Bei einer Ausrüstung mit nur einem Endschalter sollte die geöffnete Position gewählt werden. Wenn alles in Ordnung ist, leuchtet die LED im Schaltschrank grün. Sobald ein Ereignis eintritt und das Klappenblatt die „Offen“-Stellung verlässt, erfolgt die Information über eine Störung im Schaltschrank. Dabei spielt es keine Rolle, ob die geschlossene Stellung erreicht wird oder das Klappenblatt dazwischen hängen bleibt. Systemair hat sich dieser Problematik angenommen und grundsätzlich immer beide Endlagen auf seinen Brandschutzklappen für Endschalter vorgerichtet, sodass hier auch noch vor Ort gewechselt werden kann.
Instandhaltung nur von „befähigten Personen“
Die Instandhaltung von Brandschutzklappen darf nur von sachkundigen Personen ausgeführt werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat dafür den Begriff „befähigte Person“ geprägt. Darauf bezugnehmend konkretisieren die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) [6], welche entsprechenden Kenntnisse eine Person haben muss. Dazu zählt an erster Stelle eine abgeschlossene technische Berufsausbildung oder der Nachweis einer anderen technischen Qualifikation, die für die vorgesehene Prüfaufgabe befähigt. Einen solchen Qualifikationsnachweis bieten manche Hersteller von Brandschutzklappen, wie beispielsweise Systemair, durch entsprechende Seminare an.
Insbesondere Lüftungsanlagenbauern ist eine solche Qualifikation zu empfehlen. So können sie nach der Inbetriebnahme durch ein Angebot über die Instandhaltung von Brandschutzklappen einen zusätzlichen Nachweis erbringen, den Betreiber auf diese Notwendigkeit aufmerksam gemacht zu haben. Wurde vom Lüftungsbauer in Absprache mit dem Planer schon bei der Ausführung auf die wirtschaftliche Ausführung der Instandhaltung geachtet, ist ein solches Angebot ebenso konkurrenzfähig wie lukrativ.
ÜTipp: Sowohl ein Seminar zur Instandhaltung von Brandschutzklappen bei einem Hersteller als auch bei einer unabhängigen Akademie qualifiziert generell zur Überprüfung von Brandschutzklappen aller Hersteller.
Fazit
Wartungsfreie Brandschutzklappen sind heute bei nahezu allen führenden Herstellern eine Selbstverständlichkeit. Bauherren und Gebäudebetreiber schließen aus dieser Angabe sehr oft fälschlich, dass Brandschutzklappen im laufenden Betrieb nicht mehr überprüft werden müssen. Allerdings ist eine mindestens jährliche Instandhaltung bis hin zu einer monatlichen Funktionskontrolle als Betreiberpflicht sowohl in der Musterbauordnung als auch in verschiedenen Regelwerken verankert. Diese Verpflichtung ist ernst zu nehmen – nicht nur in der Verantwortung für das Leben von Gebäudenutzern. Sicher funktionierende Brandschutzklappen sind ebenso entscheidend für die wirtschaftliche Begrenzung von Brandschäden auf den Gebäudeteil, in dem ein Feuer ausgebrochen ist.
Achten Planer und Anlagenbauer gemeinsam auf eine instandhaltungsgerechte Auslegung und Installation aller Brandschutzklappen und bietet der ausführende Betrieb im Weiteren eine fachgerechte Überprüfung an, sind die Betreiber auch in puncto Wirtschaftlichkeit auf der sicheren Seite.