Umgang mit asbestverseuchten Brandschutzklappen

Asbest wurde als problematischer Altlastenstoff 1993 in Deutschland verboten, doch noch immer verbirgt sich die gesundheitsgefährdende Substanz in zahlreichen öffentlichen Gebäuden. Eine häufig unerkannte Gefahr ergibt sich durch ältere asbesthaltige Brandschutzklappen, die in vielen größeren Gebäuden entsprechend der Brandschutzvorschriften verbaut wurden.

Eine Brandschutzklappe ist ein unverzichtbares sicherheitstechnisches Bauteil, das zwischen den einzelnen Brandabschnitten eines Gebäudes in Wände und Decken eingebaut wird. Im Normalbetrieb ist die Klappe geöffnet und ermöglicht so den Luftdurchlass. Wenn es brennt, schließt die Brandschutzklappe automatisch und verhindert somit die Ausbreitung von Feuer und Rauch. Schwachgebundene Asbestprodukte in Gebäuden müssen nach der Asbestrichtlinie bezüglich ihrer Sanierungsdringlichkeit bewertet werden. Findet man Asbest vor, wird die Klappe in die Sanierungsdringlichkeitsstufe 3 eingestuft, was bedeutet, dass die Brandschutzklappen nach fünf Jahren erneut bewertet werden müssen.

„Die Erfahrung heute zeigt, dass die verbauten asbesthaltigen Produkte in vielen Brandschutzklappen in einem desolaten Zustand sind und die Gefahr der Asbestfaserfreisetzung enorm zugenommen hat“, so Dr. Walter Dormagen, Geschäftsfeldleiter Gefahrstoffe bei TÜV Rheinland. Aus Sicht des Fachmanns ist eine individuelle Erfassung und Bewertung der einzelnen Brandschutzklappen dringend erforderlich. Ohne den Zustand der Asbestprodukte in Brandschutzklappen zu kennen, seien Betrieb und insbesondere Prüfung und Wartung für Betreiber und Nutzer der Gebäude mit einem hohen Risiko verbunden.

Der TÜV Rheinland hat in diesem Zusammenhang ein Verfahren entwickelt und erprobt. Dabei werden erfahrene, sachkundige Asbestgutachter eingesetzt, um den Zustand der Brandschutzklappen zu erfassen und zu bewerten. Auf Basis der Ergebnisse erhält der Betreiber eine Empfehlung, wie er in der Folgezeit die asbesthaltigen Brandschutzklappen betreiben, warten und prüfen lassen kann und wann eine Sanierung unausweichlich ist. Wichtig ist auch die fachgerechte Unterweisung aller Personen, die mit Prüfungs- und Wartungsarbeiten beauftragt sind. In sensiblen Nutzungsbereichen wie bspw. in Klassenräumen empfiehlt sich zusätzlich die stichprobenartige Durchführung von Raumluftmessungen.


x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 02/2023 Richtiger Umgang schützt vor Gesundheitsschäden

Asbesthaltige Brandschutzklappen

Alle Immobilienbesitzer und Eigentümer sind verpflichtet, BSK gemäß Liste der Technischen Baubestimmungen Teil 2 und unter Berücksichtigung der Grundmaßnahmen zur Instandhaltung nach DIN EN...

mehr
Asbest in Schulen, Krankenhäusern, Einkaufszentren und Co.

Sanierung von asbesthaltigen Brandschutzklappen

Bauprodukte mit einem Asbestanteil abbereits 0,1 % gelten nach deutschem Recht als Gefahrstoff. „Gesetzlich sind die Betreiber verpflichtet, Brandschutzklappen regelmäßig zu warten, beziehungsweise...

mehr
Ausgabe 01/2021

Brandschutzklappe „FK2-EU“

Mit der Brandschutzklappe „FK2-EU“ werden alle Brandschutzklappen der bisherigen Serie „FK-EU“ mit großem Querschnitt konsequent abgelöst. Die absolut ebene Innenfläche sorgt für minimalen...

mehr
Ausgabe 02/2020 Den Blick ins Innere von Brandschutzklappen vereinfachen

Videoinspektion von Brandschutzklappen

Der häufig von Herstellern verwendete Begriff „wartungsfreie Brandschutzklappen“ suggeriert, dass nach dem Einbau hieran keinerlei Arbeiten mehr anfallen. Zwar muss der Mechanismus hochwertiger...

mehr
Ausgabe 02/2021 Tipps und Tücken der ­notwendigen ­Instandhaltung

Wartungsfreie Brandschutzklappen

Wartungsfreie Brandschutzklappen erfordern eine regelmäßige Instandhaltung! Von dieser gesetzlichen Verpflichtung sind nicht nur Betreiber oft überrascht. Auch Planer und Installateure von...

mehr