Vorbeugender Brandschutz Windenergieanlage
Windenergieanlagen (WEA) brennen selten. Falls es doch geschieht, wird es für Immobilien oder Waldflächen in der Umgebung gefährlich, denn an exponierten Standorten fehlt es an meist an Löschwasser. Feuerwehren können im Einzelfall ein Reservoir einfordern.
Bis in 300 m Entfernung lagen Glasfaserteile am Boden. Mit Hilfe einer Wärmebildkamera wurde das Gebiet per Helikopter und Drohne weiträumig auf Glutnester abgesucht. Der Schaden betrug mehrere Hunderttausend Euro. 2013 betrug die Schadenssumme gar mehrere Millionen Euro, nachdem innerhalb einer Stunde eines der drei 38 m langen Rotorblätter in Flammen stand und mit seinen 9 t Gewicht in ein angrenzendes Waldstück fiel. Die Anlage wurde 2016 wieder aufgebaut. Drei Windräder stehen seit 2005 auf dem Langenhard bei Lahr. Der dortige Bautyp ist weltweit 800 Mal errichtet worden.
Bundesweit gültiges Informationssystem
Brände können insbesondere in der Gondel, im Turm und in der Umspannstation entstehen. Typische Ursachen sind Blitzschlag, Fehler in elektrischen Einrichtungen, Funkenflug durch Überlastung mechanischer Bremsen sowie feuergefährliches Arbeiten im Rahmen von Wartungs- und Reparaturarbeiten. Brennbare Komponenten sind Elektrokabel, Getriebe-, Transformator- und Hydrauliköle, das Maschinenhaus selbst wie auch die meist aus glasfaserverstärktem Kunststoff gefertigten Rotorblätter.
Feuerwehren verfügen über ausreichende Ortskenntnis, um im Falle eines Brandes den Einsatzort schnell erreichen zu können. Hilfestellung dazu bietet u. a. das bundesweit gültige Notfallinformationssystem für Windenergieanlagen (WEA NIS). Dieses Anlagenregister stellt Informationen wie Standort, technische Daten, Lageplan, usw. für die Notfall-Einsatzkräfte, z.B. Rettungsdienste und Feuerwehren, zur Verfügung.
Wer ist für Löschwasser verantwortlich?
Windanlagenbetreiber müssen per Gesetz kein Löschwasser bereithalten. Grundsätzlich ist das Vorhalten von Löschmitteln Aufgabe der Gemeinden, wie auch das Aufstellen, Ausrüsten und Unterhalten einer Feuerwehr - geregelt in den Feuerwehrgesetzen der Bundesländer. Doch wo die Zumutbarkeit bzw. Leistungsfähigkeit einer Kommune endet, kann sie im Zuge der Baugenehmigung z. B. das Bereitstellen dezentraler Löschwasserreserven fordern. Denn ein öffentliches Netz mit Hydranten ist weit entfernt von den exponierten Standorten einer WEA, Löschwasserteiche lassen sich auf Bergkuppen oder im Wald schlecht realisieren und Tanklöschfahrzeuge, falls bei der Feuerwehr vorhanden, sind nicht für jedes Gelände geeignet.
In Bayern bestimmt die Kreisbehörde/das Landratsamt, dass im Außenbereich die Eigentümer eines Objekts für die ausreichende Bereitstellung geeigneter Löschmittel verantwortlich sind. Empfehlenswert ist in allen Bundesländern, dass Anlagenbetreiber den vorbeugenden Brandschutz und das Anlegen von Löschwasservorräten vorab mit ihrer Versicherung klären. So werden an entlegenen Standorten zunehmend unterirdische Behälter aus Stahlbeton gemäß DIN 14230 gebaut und mit Trink- oder Regenwasser gefüllt.
Beispiel Windpark Kreuzstein
Auf einem seit dem Orkan Kyrill 2007 fast baumlosen Hochplateau im Kaufunger Wald, östlich von Kassel, entstand zwischen Juli 2016 und September 2017 der Windpark Kreuzstein. Acht WEA können seither 21.000 Haushalte in Kassel mit Strom versorgen. Sechs nordhessische Stadtwerke haben dazu mit der Stadtwerke Union Nordhessen ein gemeinsames Unternehmen gegründet. Da die Windräder von Wald umgeben sind, verlangte das Brandschutzkonzept den Bau von drei Löschwasserbehältern mit je 32 m³ Nutzvolumen. Diese wurden als Betonfertigteile geliefert, die Halbschalen per Autokran in die Baugruben versetzt und von einem Team des Herstellers vor Ort montiert. Die unterirdischen Tanks sind auf dem Gelände des Windparks verteilt und nicht miteinander verbunden. Sie wurden nach Fertigstellung durch Tankfahrzeuge mit Wasser befüllt. Die Fertigteilbauweise hat den Vorteil der schnellen Betriebsbereitschaft bei gleichzeitig hoher Belastbarkeit. Sämtliches Zubehör gemäß DIN 14230 war Bestandteil der Lieferung.
Technische Regel Löschwasserreservoir
In DIN 14230:2012-09 „Unterirdische Löschwasserbehälter“ sind Anforderungen an künstlich angelegte überdeckte Löschwasser-Vorratsräume mit Löschwasserentnahmestelle festgelegt. Außerdem wurden neben den Anforderungen zur Form und zur Auslegung der Löschwasserbehälter auch Regelungen zur Löschwasserentnahmestelle getroffen. Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss „Anlagen zur Löschwasserversorgung einschließlich Wandhydranten“ (NA 031-03-05 AA) des Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) im DIN erarbeitet.
Quelle: Verein der Brandschutz-Beauftragten in Deutschland e. V.
Statistiken Brandfälle
In Deutschland waren Ende 2015 fast 26.000 Windenergieanlagen in Betrieb. Laut Angaben des Bundesverbandes Windenergie e.V. ist es in den Jahren zuvor an sechs (2012), sieben (2013) bzw. vier (2014) WEA zu einem Brand gekommen; hierbei konnte ein Übergreifen der Feuer auf die Umgebung stets verhindert werden.
Auszug aus: Schulz, S.: Windenergieanlagen und Brandgefahr. EnergieDialog.NRW, 2016.
Nach Informationen der Bundesinitiative Vernunftkraft e. V. sind in den darauf folgenden Jahren drei (2015), acht (2016), vier (2017), neun (2018) WEA in Brand geraten.
Auszug aus www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/windkraft974.pdf
Ursachen für Brände an Windenergieanlagen
Brände können insbesondere in der Gondel, im Turm sowie in der Umspannstation der WEA entstehen. Zu den typischen Ursachen zählen Blitzschlag, Fehler in elektrischen Einrichtungen (z.B. leistungselektronische Bauteile, Steuerungselektronik), Funkenflug durch Überlastung mechanischer Bremsen sowie feuergefährliche Arbeiten im Rahmen von Wartungs- und Reparaturarbeiten.
Zu den brennbaren Komponenten einer WEA zählen insbesondere Elektrokabel, Getriebe-, Transformator- und Hydrauliköle sowie weitere brennbare Materialien – auch das Maschinenhaus selbst oder die i.d.R. aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) gefertigten Rotorblätter. Entstehungsbrände können sich daher auf das Maschinenhaus sowie auf die Rotorblätter ausbreiten und zu einem Totalschaden führen.
Quelle: Schulz, S.: Windenergieanlagen und Brandgefahr. EnergieDialog.NRW, 2016.