Mehr Abnahmesicherheit bei Gemischtbelegungen
Lösungen für Wand- und Deckendurchführungen im NullabstandDie massiv gestiegenen Baukosten sind in Verbindung mit den aktuell höheren Finanzierungskosten ein wesentlicher Grund für das stagnierende Baugeschehen. Umso mehr wird im Geschosswohnungsbau um jeden Quadratzentimeter vermarktbare Wohnfläche gerungen. Viega unterstützt dieses wirtschaftliche Bauen durch geprüften Systemlösungen für Leitungsdurchführungen durch Trennwände und Decken mit definierter Feuerwiderstandsklasse. Damit sind auch Gemischtbelegungen beispielsweise von Schächten im Nullabstand möglich. Das spart je nach Ausstattung mehr als 35 % Bauraum.
Die hohe Bedeutung des Viega Brandschutzsystems für abnahmesichere Installationen bei Leitungsdurchführungen durch Decken mit definierter Feuerwiderstandsklasse zeigt dieses Praxisbeispiel. Die brennbare Entwässerungsleitung ist mit dem flexiblen „Brandschutzband Typ F“ abgeschottet.
Bild: Viega
In den vergangenen 15 Jahren sind die Baukosten in Deutschland stark gestiegen. Allein die Kostengruppe 300 „Bauwerk und Konstruktion“ weist für diesen Zeitraum eine Steigerung von über 60 % aus. Ein Grund ist unter anderem die höhere Ausführungsqualität zum Klimaschutz. Zusätzlich sorgen höhere technische Ausstattungsstandards (Kostengruppe 400) und die gewachsenen Komfortansprüche für einen weiteren Anstieg der Baukosten. Nach der Studie „Wohnungsbau in Deutschland 2025 – Quo Vadis?“ der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e. V. machen beide Kostengruppen zusammen an den Gesamtbaukosten eines Mehrfamilienhauses mittlerweile knapp 3.600 € / m2 Wohnfläche aus.
Lösungsansätze wie das „einfache Bauen“ („Gebäudetyp E“) sind jedoch da begrenzt, wo elementare Schutzziele – insbesondere der Brandschutz – berührt werden. Hier setzt Viega mit der abnahmesicheren, raumsparenden Belegung von Wand- und Deckendurchführungen mit definierter Feuerwiderstandsklasse F 30 bis F 120 bzw. (R)EI30 bis (R)EI90 an. Denn insbesondere Schachtkonstruktionen beanspruchen aufgrund der zunehmenden Technischen Gebäudeausrüstung einerseits immer mehr Raum. Andererseits stellt deren geschossübergreifende Belegung mit unterschiedlichsten Rohrleitungs- und Elektroinstallationen ein signifikantes Gefährdungspotenzial dar.
Alle gängigen Installationsvarianten abgedeckt
Wie Leitungsdurchführungen durch Wände und Decken mit definierter Feuerwiderstandsklasse zu erstellen sind, ist in der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie – M-LüAR) und in der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie – MLAR) geregelt. Letztendlich verantwortlich für die Einhaltung dieser und der daraus abgeleiteten Regeln und Normen ist immer der ausführende Fachhandwerker, da er eine fachgerechte und mängelfreie Leistung abzuliefern hat. Alternativ muss er einen entsprechenden Nachweis zur Gleichwertigkeit bei der Erreichung des Schutzziels führen.
Bild: Viega
Wie viel Fläche – über 35 % – durch Schachtbelegungen auf Nullabstand eingespart werden kann, verdeutlich eine direkte Gegenüberstellung: Die Belegung des Schachtes mit (v. l.) Abwasser, Vorlauf / Rücklauf Heizung, Trinkwasser warm und Zirkulation Trinkwasser warm, WC-Abluft, Kaltwasser und Elektro entspricht dabei praxisgerecht einem durchschnittlich ausgestatteten Mehrfamilienhaus.
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Viega möchte diese Verantwortungsübernahme, speziell bei Gemischtbelegungen im Nullabstand, durch mehrere Anwendbarkeitsnachweise erleichtern, die die gängigsten Varianten von Mischinstallationen in der Baupraxis abdecken. In der allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) Z-19.53-2258 „Viega Mischinstallation Versorgung“ sind beispielsweise alle metallenen Pressverbindersysteme des Herstellers bis zu einem Außendurchmesser von 54 mm als Strangrohrleitung zugelassen bzw. wie auch größere Durchmesser positiv geprüft. Eine entsprechende Aufnahme in die aBG ist beantragt. In Kombination zu diesen metallenen Pressverbindersystemen sind die „Raxofix“-Kunststoffrohre als Stockwerksverteilung bis zum Außendurchmesser 32 mm zugelassen. Dadurch besteht für Installateure eine große Flexibilität bei Mischinstallationen, die gerade bei Arbeiten im Bestand besonders wertvoll ist. Zu dämmen ist gemäß aBG einfach mit der Mineralwollschale „Rockwool 800“, Dämmdicke ≥ 20 mm.
Diese aBG sind von entscheidender Wichtigkeit, weil Mischinstallationen – also ein Materialwechsel von nichtbrennbar auf brennbar – generell von den allgemein anerkannten Prüfverfahren abweichen, die ansonsten auf abnahmegerechte Bauarten angewandt werden. Für die genügt üblicherweise ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP).
Nicht brennbare Rohrleitungen in F90-Leichtbauwänden (> 100 mm) dürfen gemäß der Viega Anwendbarkeitsnachweise mit einer baustellenüblichen Mineralfaserschale, wie zum Beispiel „Rockwool 800“ oder „Isover U Protect Pipe Section Alu2“, abgeschottet werden.
Bild: Viega
Wanddurchführungen frühzeitig klären
Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen beim Brandschutz Wanddurchführungen mit definierter Feuerwiderstandsklasse. Denn hier ist zum einen die Frage zu klären, ob die verwendeten Abschottungssysteme über die notwendigen Zulassungen für die geplante Trennwand (Stärke und Art, also Massiv, leichte Trennwand oder Holz) verfügen. Eine frühzeitige Abstimmung in der Entwurfsphase verhindert spätere Umplanungen und Kostensteigerungen. Zum anderen müssen viele Abschottungsprodukte im Trockenbau speziell ausgelaibt werden, um die Abschottung zulassungskonform einbauen zu können. Das kann Zeitverluste und höhere Kosten verursachen. Viega hat vor diesem Hintergrund erfolgreiche Nachweise erbracht, wie Rohrleitungen ohne diese Zusatzarbeiten abnahmesicher durch Trockenbauwände geführt werden dürfen.
