Sicherheitstechnische Anlagen in Gebäuden müssen im Stör- und Notfall zuverlässig funktionieren – allerdings nicht nur allein, sondern auch übergreifend mit anderen Systemen der Gebäudetechnik, etwa wenn die Brandmeldeanlage Löschfunktionen und Entrauchungsfunktionen anstößt. Dieser Nachweis kann und muss über die Wirk-Prinzip-Prüfung erbracht werden, die in den meisten Bundesländern verpflichtend ist. Ein zugelassener Sachverständigendienstleister kann diese Aufgabe vollumfänglich übernehmen.
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