Euralarm fordert eine siebenjährige Übergangsfrist im Gesetz über digitale Netze

Euralarm hat ein Positionspapier zu Artikel 5.4 des Entwurfs des Gesetzes über digitale Netze (DNA) veröffentlicht, in dem das Ziel einer Verbesserung der Transparenz bei der Umstellung von Netzwerktechnologien begrüßt wird, gleichzeitig jedoch darauf hingewiesen wird, dass die derzeit vorgeschlagene zweijährige Übergangsfrist für Lebensrettungsdienste unzureichend ist.

Brandschutz-, Sicherheits- und Sozialalarmsysteme in ganz Europa sind bei der Übertragung von Notrufsignalen in hohem Maße auf öffentliche elektronische Kommunikationsnetze angewiesen. Millionen installierter Geräte – darunter Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen und Telemedizin-Geräte für ältere und schutzbedürftige Bürger – sind von bestehenden Netzwerktechnologien abhängig, die schrittweise auslaufen. Euralarm hat ein Positionspapier zu Artikel 5.4 des Gesetzes über digitale Netzwerke (DNA) veröffentlicht und plädiert im Hinblick auf die Migration von Netzwerktechnologien für eine Übergangsfrist von sieben Jahren anstelle der derzeit vorgeschlagenen zwei Jahre.
Bild: Clipdealer

Euralarm hat ein Positionspapier zu Artikel 5.4 des Gesetzes über digitale Netzwerke (DNA) veröffentlicht und plädiert im Hinblick auf die Migration von Netzwerktechnologien für eine Übergangsfrist von sieben Jahren anstelle der derzeit vorgeschlagenen zwei Jahre.
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Wenn Netzbetreiber auf neue Technologien umstellen, erfordern diese Systeme oft den Austausch der Hardware, eine Neukonzeption der Produkte, Zertifizierungen und Installationen vor Ort, was den Übergang komplex und zeitaufwendig macht.

Euralarm warnt daher, dass die Durchführung solch groß angelegter Umstellungen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren betrieblich unrealistisch wäre und vorübergehende Sicherheitslücken verursachen könnte, von denen Millionen europäischer Bürger betroffen wären.

Vorschlag: Verlängerung der Vorlaufzeit auf sieben Jahre.

Um die Kontinuität kritischer Sicherheitsdienste zu gewährleisten, fordert Euralarm, dass Artikel 5.4 vorschreibt, dass Änderungen am Netzwerk, die zur Einstellung von Diensten auf bestehenden Geräten führen könnten, mindestens sieben Jahre im Voraus angekündigt werden müssen.

Ein Übergangszeitraum von sieben Jahren würde es der Industrie und den Dienstleistern ermöglichen:

• Ersatztechnologien zu entwickeln und zu zertifizieren

• die Fertigung und die Lieferketten anzupassen

• strukturierte Programme zum Austausch von Geräten zu organisieren

• Installationen mit Gebäudeeigentümern und schutzbedürftigen Nutzern zu koordinieren

• unterbrechungsfreie Lebensrettungsdienste aufrechtzuerhalten

Euralarm unterstützt die Modernisierung der europäischen Kommunikationsnetze, betont jedoch, dass realistische Migrationsfristen unerlässlich sind, um kritische Sicherheitssysteme und die Bürger, die auf sie angewiesen sind, zu schützen.

Der Verband fordert daher die politischen Entscheidungsträger der EU nachdrücklich auf, Artikel 5.4 zu präzisieren und sicherzustellen, dass Lebensrettungsdienste im endgültigen Text des Gesetzes über digitale Netze umfassend berücksichtigt werden.

Der vollständige Text des Positionspapiers kann von der Euralarm-Website heruntergeladen werden.

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