Sicherheit durch die richtige Befestigung
Löschwasserleitungen normgerecht installierenBei der Befestigung von Löschwasserleitungen stehen Handwerker und Planer vor der Herausforderung, vorgegebene Normen einzuhalten und dabei die konkrete Einbausituation im Blick zu behalten. Im Zuge der Überarbeitung der dafür wichtigen DIN 14462 wurden die Anforderungen an Halterelemente der Löschwasserleitungen konkretisiert. Die im Juli 2023 neu gefasste DIN 14462 hinterlässt bei Planern und ausführenden Installationsbetrieben hinsichtlich der korrekten Planung und Auswahl noch einige Unsicherheiten, die mithilfe dieses Artikels beseitigt werden sollen.
Die baurechtlichen Anforderungen an die Befestigung von Löschwasserleitungen sind in verschiedenen Normen und Richtlinien festgelegt. Die Bauordnungen der Bundesländer enthalten materielle Anforderungen an bauliche Anlagen im Hinblick auf den vorbeugenden Brandschutz und die Brandbekämpfung. Anforderungen an Feuerlöschanlagen sowie deren Ausgestaltung ergeben sich aus den Landesbauordnungen (LBO), die auf der Musterbauordnung (MBO) basieren, sowie aus den zugehörigen Verordnungen, Richtlinien und den anerkannten Regeln der Technik. Dabei wird zwischen selbsttätigen (automatischen) Löschanlagen, wie beispielsweise Sprinkleranlagen, und den in diesem Artikel näher betrachteten nicht selbsttätigen Löschanlagen unterschieden.
Wichtige gesetzliche Grundlagen zur Befestigung von Löschwasser-
leitungen:
MBO – § 3 Allgemeine Anforderungen, § 14 Brandschutz
Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV-TB) – 10.4. Planung und Bemessung selbsttätiger und nicht selbsttätiger Feuerlöschanlagen
Objektbezogene Grundlagen sind z. B.
Muster-Industriebau-Richtlinie
(MIndBauRL) – 5.14 Sonstige Brandschutzmaßnahmen, Gefahrenverhütung
Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) – 6.3 Feuerlöschanlagen
Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) – § 19 Feuerlöscheinrichtungen und -anlagen
Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVKVO) – § 20 Feuerlöscheinrichtungen, Brandmeldeanlagen, Alarmierungseinrichtungen, Brandfallsteuerung der Aufzüge
Muster-Garagenverordnung (M-GarVO) – § 17 Feuerlöschanlagen, Rauchableitung
sowie weitere mitgeltende Normen und Regelwerke (zum Beispiel Regelungen zur Trinkwasserhygiene)
DIN 14462:2023-07
Grundlage in Planung und Ausführung dieser Objekte ist die DIN 14462:2023-07 „Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhy-
drantenanlagen sowie Löschwasseranlagen ‚trocken‘”. Im Juli 2023 wurde die neue Ausgabe veröffentlicht. Die nachfolgenden Vorschriften und Befestigungsvorschläge beziehen sich darauf.
Der Anwendungsbereich der Norm umfasst Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von
Wandhydrantenanlagen: Diese werden hauptsächlich in Gebäuden installiert, um Brände in ihrer Anfangsphase bekämpfen zu können.
Über- oder Unterflurhydranten in nicht-öffentlichen Bereichen: Diese Hydranten befinden sich außerhalb öffentlicher Straßen und Wege, beispielsweise auf Privatgrund-
stücken oder in Industrieanlagen.
Löschwasseranlagen „trocken“: Diese sind in der Regel entleert und werden erst im Brandfall mit Wasser befüllt.
Wichtig: Nach der DIN 14462 dürfen nur Bauteile installiert werden, die den geltenden Normen und sonstigen Bestimmungen entsprechen. Wird aufgrund spezieller Einbausituationen oder örtlicher Gegebenheiten von den Festlegungen der Norm abgewichen, müssen sie mit den zuständigen Stellen abgestimmt und im zu erstellenden Kontrollbuch schriftlich dokumentiert werden.
Anforderungen an die Befestigung von Löschwasserleitungen
Löschwasserleitungen und deren Zuleitungen müssen unter Beachtung der zu erwartenden Einsatzdauer befestigt sein. Dadurch werden grundsätzliche Anforderungen an das Befestigungssystem gestellt.
Das Befestigungssystem muss
auch bei unmittelbarer Beflammung über die Betriebszeit ausreichend lange standsicher sein
den zu erwartenden statischen und dynamischen Kräften standhalten
so ausgeführt sein, dass das Versagen einer einzelnen Halterung nicht zum Systemversagen führen kann.
Allgemeine Anforderungen
Einzelbefestigungen und Festpunkte müssen
der zu erwartenden Einsatzdauer standhalten,
den zu erwartenden statischen und dynamischen Kräften standhalten,
nicht brennbar ausgeführt werden,
„hängend“ ausgeführt werden (Gewindestäbe),
Anzahl und Positionierung der benötigten Festpunkte sind nach Verlege-Richtlinie des jeweiligen Herstellers der Rohrleitung zu ermitteln.
Besondere Anforderungen an die Befestigung von Löschwasserleitungen „nass/trocken“ und „trocken“
Während der Planung von Halterungskonstruktionen für Löschwasserleitungen „nass/trocken“ und „trocken“ sind erhöhte dynamische Kräfte, die möglicherweise im Rahmen des Befüllvorgangs entstehen, besonders zur berücksichtigen. Eine ausreichende Anzahl an Halterelementen müssen durch Schub- und Gewichtskräfte, Einströmen des Wassers in das leere Rohrnetz sowie Richtungsänderungen entstehende Axialkräfte aufnehmen können. Nach jeder Richtungsänderung der Rohrleitung ist daher ein Festpunkt vorzusehen:
Festpunkt nach jeder Richtungsänderung
Zu erwartende dynamische Kräfte beim Befüllvorgang sind durch den Hersteller der Rohrleitung zu ermitteln bzw. zu nennen.
Besondere Anforderungen an die Befestigung von Löschwasserleitungen „trocken“
Der Befestigung trockener Löschwasserleitungen räumt die DIN 14462 besondere Betrachtung ein.
Leitungsverlauf durch brandlastfreie, oder durch andere Löschanlagen geschützte Bereiche: Halterung nicht brennbar, statisch kalt bemessen
In allen anderen Bereichen gilt: Ummantelung der Rohrleitung inklusive Halterelemente: Halterung nicht brennbar, statisch kalt bemessen, Ummantelungsdicke gemäß U/A (siehe Tabellen in DIN 14462:2023-07 Anhang C)
Sobald eine trockene Löschwasserleitung in einem brandlasthaltigen Installationsraum, der nicht durch eine andere automatische Löschanlage geschützt ist, geführt wird, ist eine Heiß-bemessung entsprechend der Grundsätze der DIN 4102-4 erforderlich.
Bei der Heißbemessung einzuhaltende Anforderungen:
Das Befestigungssystem muss aus Stahl, in hängender Ausführung und ohne elastische Zwischenglieder ausgeführt sein.
Die Blechdicke der Halterelemente beträgt mindestens 1,5 mm.
Die maximale Länge der unbekleideten Abhänger beträgt höchstens 1,5 m.
Dübel / Anker bedürfen eines Verwendbarkeitsnachweises hinsichtlich Verwendung und Traglast (z. B. Europäische Technische Bewertung (ETA) in Verbindung mit Declaration of Performance (DoP) oder allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ)).
Die Halterelemente aus Stahl müssen so dimensioniert werden, dass die berechneten Spannungen die Werte der obenstehenden Tabelle nicht überschreiten.
Alternativ zur Heißbemessung können die Rohrleitungen mit anderen (baulichen) Maßnahmen geschützt werden. Diese können sein:
Installation in brandlastfreien Bereichen ,
Installation innerhalb der Schutzbereiche durch brandschutztechnisch qualifizierte bauliche Abtrennung,
EI 30 ... EI 120-Ummantelungen unter Beachtung des Verhältniswertes U/A nach DIN 4102-4:1994-03 bzw. Ap/V nach DIN EN 1993-1-2 (Profilfaktor).
Schematische Darstellung gängiger Einbausituationen
Grafisch lassen sich die in der Norm beschriebenen Anforderungen an die Halteelemente in Abhängigkeit vom jeweiligen Installationsraum so darstellen:
Rohrleitung und Halteelement ohne qualifizierte Bekleidung
Diese Situation ist möglich in
brandlastfreien Räumen
einem brandlasthaltigen Raum, der durch eine andere automatische Feuerlöschanlage geschützt ist.
In einem brandlasthaltigen Raum ohne automatische Feuerlöschanlage ist die zuvor beschriebene Heißbemessung der Halteelemente und Löschwasserleitung anzuwenden. Alternative zur Heißbemessung:
1. Rohrleitung und Halteelement mit qualifizierter Bekleidung
Hier werden Halteelemente und Löschwasserleitungen gemäß U/A-Wert bekleidet. Dabei ist zu beachten
Bemessung Rohrschelle und Gewindestab statisch, warm (200 °C fy = 0,807 (DIN EN1993-1-2:2010-12 Tabelle 3.1)),
Bemessung Anker heiß (siehe entsprechende ETA des Dübels, „Einwirkung unter Brandbeanspruchung F30/60/90/120),
Anker nach ETAG Option 1 bzw. mindestens Mehrfachbefestigung gem. ETAG 001 Teil 6.
2. Rohrleitung mit Halteelement ohne qualifizierte Bekleidung
Hier wird die Löschwasserleitung und damit zwangsläufig auch die Rohrschelle gemäß U/A-Wert bekleidet. Dabei ist zu beachten:
Bemessung Rohrschelle statisch, warm (200 °C fy = 0,807 (DIN EN1993-1-2:2010-12 Tabelle 3.1),
Bemessung Gewindestab nach max. Spannungen (siehe Abbildung Tabelle 3),
Bemessung Anker heiß (siehe entsprechende ETA des Dübels, „Einwirkung unter Brandbeanspruchung F30/60/90/120),
Anker nach ETAG Option 1 bzw. mindestens Mehrfachbefestigung gem. ETAG 001 Teil 6.
Angaben zur Erstellung des Befestigungsvorschlags
Bei der Planung der Befestigungssysteme für Löschwasserleitungen sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Hilfestellung zur Grundlagen- und Bedarfsermittlung geben
Angaben zum Objekt
Art der Löschanlage
Feuerwiderstandsdauer der Bauteile
Darstellung des Leitungsverlaufs (Pläne, …)
Durch welche Räume verläuft die Leitung?
Vorgaben des vorliegenden Brandschutzkonzepts
Rohrsystem
Nenndurchmesser der Rohrleitung(en)
Werkstoff der Rohrleitung
Erwartete Kräfte und Angabe über Festpunktpositionierungen (gemäß Verlegerichtlinie des Rohrherstellers)
Befestigungsuntergründe
Angabe der jeweiligen Befestigungsuntergründe z. B. Mauerwerk, Porenbeton, Beton, Stahlträger, Holzträger, … .
Fazit
Die Befestigung von Löschwasserleitungen erfordert präzise Planung und Ausführung. Die Einhaltung geltender Normen und die Verwendung geeigneter Materialien stellt sicher, dass Löschanlagen im Ernstfall zuverlässig funktionieren. Für Planer und Installateure ist die genaue Einhaltung dieser Normen unerlässlich, um die Sicherheit und den Schutz von Menschen und Gebäuden zu gewährleisten, wie auch in § 14 der MBO formuliert: „... und der Brandausbreitung vorgebeugt wird und […] die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
DIN 14462:2023-07 Anhang C – Orientierungshilfen zur fachgerechten Installation
Der informativ gehaltene Anhang C der Norm bietet Tabellen, die als Orientierungshilfen für die Dimensionierung der Bekleidungsdicke, maximale Stützweiten und dabei zu erwartende Dübellasten dienen.