Re-Use in der Königsklasse „Brandschutzelemente“

Brandschutztüren-Recycling als nachhaltiger Weg am Bau

Der Nachhaltigkeitsgedanke spielt mittlerweile auch im Baubereich eine große Rolle. Konsequent umgesetzt wird er beispielsweise, indem Baumaterial wiederverwendet wird. Das dies durchaus auch im sensiblen Brandschutzbereich funktionieren kann, zeigt das Beispiel der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt (NHW). Hier kommen Brandschutztüren erneut zum Einsatz.

CO2-Emissionen, Graue Energie, Ressourcenschonung und Müllreduzierung sind wesentliche Treiber beim Recyceln von Baustoffen. Mit über 50 % Müllaufkommen sowie 40 % der CO2-Emissionen trägt die Baubranche hier eine große Verantwortung. Das betrifft auch Wohnungsunternehmen, wie die NHW.

Seit 2021 hat sie durch zwei Aufstockungen aus Recycling-Materialien eine steile Lernkurve verzeichnet. „Es ist nicht einfach, bei der Vielzahl von Vorschriften, Normen, Gesetzen und Verordnungen die Wiederverwendung von Bauteilen im Bauablauf zu platzieren“, erklärt Robert Lotz, Fachbereichsleiter und Initiator des Re-Use am Bau beim größten hessischen Wohnungsunternehmen. „Diese Vorgehensweise etabliert sich jedoch und bringt von Mal zu Mal neue Ideen.“

Ein Bürogebäude für Urban Mining

In einem großen Büroareal in Frankfurt-Niederrad, von der NHW erworben und neu überplant, ergab sich die Möglichkeit für umfängliches Urban Mining, der Wertschöpfung von gebrauchten Baustoffen. Das Team um Lotz aus dem NHW-Unternehmensbereich Modernisierung / Großinstandhaltung sichtete und bewertete vor Ort das Potenzial und wählte Produkte aus, die sich für eine weitere Nutzung eignen würden. Projektleiter Ralf Büttner identifizierte Brandschutztüren, die in einem seiner Projekte erneut zum Einsatz kommen könnten. „Das Wiederverwenden von Brandschutztüren ist der Heilige Gral beim Recyclen“, scherzt Lotz. Trotzdem ging er das schwierige Thema an. „Problematisch hierbei: Nach dem Ausbau verlieren die Türen ihre ursprüngliche Zulassung und wären somit als Abfall zu deklarieren“, ergänzt Büttner. Bei der hohen Qualität der Türen, Baujahr 2014, war dies ein „No go“ für die NHW-Experten. Büttner begann, alle vorhandenen Dokumente zu sammeln, zu sichten und auszuwerten. Er kam zu dem Ergebnis, dass eine Wiederzulassung durchaus möglich sei: „Die Türen besaßen noch eine bis 2027 offiziell gültige Zulassung, alle Unterlagen des Herstellers lagen vor, ebenso die Abnahme durch den Sachverständigen sowie alle Protokolle der jährlichen Wartungen.“ Nach interner Abstimmung galt es nun, ein Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet zu finden, das die Qualifikation und Zulassung besaß, diese Elemente weiter zu bearbeiten.

Teamwork war gefragt

Brandschutzelemente wiederzuverwenden, erfordert neben der Kooperation aller am Bauprozess Beteiligten auch das Einbinden der zuständigen Behörden: Da Verantwortung für Leib und Leben im Brandfall besteht, ist ein derartiger Prozess ohne offizielle Genehmigung nicht zu gestalten. Im ersten Schritt wurde über den Profilhersteller der sechs Brandschutzelemente (Typ T30-1-RS-FSA) ein zugelassenes Unternehmen gesucht, das diese professionell ausbauen, bewerten, sichern und umbauen konnte. Nach intensiven Gesprächen wurde schließlich die Firma Alutech in Eschborn bei Frankfurt beauftragt. Sie besitzt die fachliche Qualifizierung für die Herstellung und Montage zugelassener Brandschutz-Türelemente und trug das Projekt auch aus Überzeugung mit.

Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung

Für die notwendige offizielle Bewertung der Brandschutzelemente band die NHW das IFT Rosenheim als unabhängiges Prüfinstitut ein. Ein IFT-Mitarbeiter war beim Ausbau der Elemente zugegen, überzeugte sich von deren Qualität und lieferte zudem wertvolle Hinweise für die Wiedermontage. Nach erster Vorabklärung mit dem Ministerium für Wirtschaft in Wiesbaden als Oberste Baubehörde und dem zuständigen Regierungspräsidium in Darmstadt entschied man sich für eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG), für die zahlreiche Unterlagen einzureichen waren.

Ein halbes Jahr später einigten sich alle Beteiligten auf die Wiederverwendung mit einer „angepassten Kennzeichnung“: Das offizielle Typenschild des Erstherstellers wird entfernt und durch ein neues mit der vBG-Nummer ersetzt. Statt T30-1-RS-FSA wird eine neue Plakette mit der Bezeichnung „feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließendes Türelement“ gestanzt. Die Abkürzung wurde in eine Textform umgewandelt, um rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.

Hinter den Kulissen

Um bei der Wiederverwendung nicht nur die Mieterinnen und Mieter, sondern auch die NHW vor Risiken zu schützen, waren viele Zwischenschritte notwendig. „Was wie eine Abfolge geplanter Schritte aussieht, war in Realität ein ambitionierter und herausfordernder Abstimmungsprozess“, resümiert Robert Lotz. So musste etwa durch das Kürzen der Elemente ein Glaslieferant gefunden werden, der noch die zugelassene Scheibenqualität der Originalzulassung liefern konnte. Parallel dazu suchte das NHW-Team im Rahmen des Planungs- und Abstimmungsprozesses den Kontakt zu namhaften Herstellern von Brandschutztüren. Sie begegneten dem Thema allerdings mit Ablehnung, obwohl es einige interessante, im Vorfeld entwickelte Vorschläge für eine Zusammenarbeit für dieses Pilotprojekt gab. „Man spürt,“ so Lotz, „dass die Industrie mit diesem Thema nur schwer umgehen kann. Vermutlich rücken hier wirtschaftliche Interessen der Hersteller in den Vordergrund. Schließlich stehen die wiederverwendeten Elemente dann in direkter Konkurrenz zu neu hergestellter Ware. Bleibt zu hoffen, dass Projekte wie das unsere Schule machen und im wahrsten Wortsinn weitere Türen in Unternehmen und Köpfen öffnen.“

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