Der richtige Feuerschutzabschluss

Lösungen für Sonderfälle

Gerade bei Sonderfällen kommt es dabei darauf an, weitsichtig und ganzheitlich zu denken. Eine Tür kann noch so gut sein: Sind die Anschlüsse nicht auf den Einsatzzweck abgestimmt, ist der Brandschutz im Ganzen gefährdet. Im Folgenden sind einige Sonderfälle zusammengetragen – die aber regelmäßig auftauchen.

Im Regelfall ist die Wahl eines Feuerschutzabschlusses (FSA) relativ einfach: Aus dem Einsatzort ergibt sich das erforderliche Schutzniveau, dementsprechend erfolgt die Definition des Bauelements. Mehr Aufmerksamkeit verlangt die Ausnahme von der Regel – und davon gibt es im Brandschutz erstaunlich viele.

Sonderfall Außentür

Die Unterscheidung zwischen Innen- und Außentür im Brandschutz ist noch vergleichsweise jung – sie ist aber durchaus sinnvoll. Auch hier geht es in erster Linie darum, die Sicherheit für Menschenleben zu gewährleisten. Typische Einsatzorte sind Laubengänge, die als Flucht- und Rettungswege dienen.

Heute hat der Planer darauf zu achten, dass er eine Tür wählt, die ausdrücklich für diesen Zweck (hier also: als Außentür) zugelassen ist. Solche Türen gibt es bereits gemäß EN 16034 in Verbindung mit der Produktnorm EN 14351-1. Auf der sicheren Seite ist man generell, wenn die europäi­sche Norm erfüllt ist und zudem die (aufwändigere) natio­nale Zulassung vorliegt – wie beim FSA „Teckentrup 62“, der bereits über das CE-Zeichen verfügt und auch nach den deutschen Normen zugelassen ist. Vorteil der CE-Kennzeichnung allgemein: Die Bauelemente können europaweit eingesetzt werden (für Brandschutztore gilt als EN 16034 in Verbindung mit EN 13241).

Entscheidend für das Brandschutzkonzept ist, genau darauf zu achten, wann und wo Brandschutztüren überhaupt in der Außenwand zwingend vorgeschrieben sind. Das ist immer dort der Fall, wo die Nähe zum Nachbarbauwerk so gering ist, dass ein Brandüberschlag droht. Der vorbeugende Brandschutz (baurechtliche Anforderungen) gibt die Abgrenzung zweier Gebäude vor, die in einem relativ geringen Abstand voneinander stehen. In der vorgegebenen äußeren Brandwand müssen Öffnungen – wenn erforderlich – den Brandschutzanforderungen entsprechen, baurechtlich klein gehalten und feuerbeständig sein. Dann kommen T90/EI2 90-Türen zum Tragen.

Sonderfall unterschiedliche Anschlussseiten

Der Standardeinbau einer Brandschutzwand erfolgt in eine homogene Wand. Im Sonderfall sieht das anders aus. Beispielsweise, wenn die Tür in eine Trockenbauwand kommt, die wiederum direkt an eine querverlaufende Mauerwerkswand anschließt. Hier sind konstruktive Sonderlösungen beim Zargenaufbau gefragt. Teckentrup bietet zum Beispiel neben einem breiten Standard-Zargenprogramm (­Eck-, Umfassungs- und Blockzargen) auch viele Varianten für Mischzargen, die den sicheren FSA-Einbau auch bei unterschiedlichen Anschlussseiten gewährleisten.

Sonderfall Optik: Wenn der Bauherr ausgefallene Wünsche hat

Spätestens dort, wo Brandschutz in repräsentativen Räumen zu erfüllen ist, soll die Tür auch ästhetische Ansprüche erfüllen. Die neuen Normen (EN 14351-1 in Verbindung mit EN 16034 und vor allem die kommende prEN 14351-2, ebenfalls in Verbindung mit EN 16034) schränkt aber die Auswahl an Anbauteilen etc. zunächst stärker ein. Spezialisierte Hersteller wie Teckentrup bieten dennoch eine hohe Auswahl an Beschlägen (Drücker, Schließer, Schlösser etc.) und Farbtönen, mit denen sich auch architektonisch anspruchsvolle Lösungen realisieren lassen. Eine Besonderheit bietet die Serie „Teckentrup 62“: Mit dem optionalen Designprofil „FB“ entsteht eine flächenbündige Optik von Türblatt und Zarge, was besonders elegant wirkt. Da das Profil generell eingesetzt werden kann, erweitert es den gestalterischen Spielraum auf einfachem Weg, die Türenserie bietet sich so als Standardlösung für umfassende Brandschutzkonzepte an. Das Baukastensystem deckt schließlich nahezu alle möglichen Anforderungen ab: Einbruchschutz bis RC4, Rauchschutz, Brandschutz in T30 und T90 – ein- oder zweiflügelig, bis 4.000 mm Höhe (bei T30 und EI2 30), mit Glaseinlässen etc.

Sonderfall Doppelboden: Einbau in größeren Höhen

Sobald in Gebäuden mit Doppelböden (mit einer gewissen Höhe) Türen geplant werden, erweitert sich das Standardregelwerk. Der Grund: Die mögliche Brandlast, die auf die Tür wirkt, steigt mit der Höhe des Bodens, entsprechend der Druck. Für diesen Einsatzzweck sind Feuerschutztüren weder konzipiert noch zugelassen. Hier gilt es, sich den konkreten Einzelfall anzuschauen und sowohl Boden als auch Tür brandschutztechnisch zu planen.

Für den Boden gilt in der Regel schon ab einer Höhe von > 200 mm, dass dieser in F30-Qualität auszuführen ist (Richtlinie Systemböden). Dann ist der Einbau einer T30-Tür unproblematisch, da Boden und Tür dasselbe Brandschutzniveau erfüllen. Kritisch wird es vor allem ab einer Bodenhöhe > 500  mm: Ab dieser Grenze gilt der Einbau einer Tür als „Einsatz in großer Höhe“. Hier sind über Kompensationsmaßnahmen an der Tür zusätzliche Sicherheiten zu installieren. Empfehlung: Generell den Boden in F30 planen. Ist das nicht möglich (Sonderfall Sanierung), wäre die einfachste Lösung, den FSA als Klappe auszuführen (vierseitiges Türblatt, vierseitige Zarge). Dies scheitert oft an dem Wunsch der Bauherren nach schwellenfreien Durchgängen. Noch schwieriger wird es, wenn feuerbeständige Qualität gefordert ist. Auch hier gilt: Es ist nicht schwierig, eine T90-Tür zu bekommen, sondern die Gesamtkonstruktion mit 90 Minuten Feuerwiderstandskraft zu planen. Dies ist schon deshalb kaum möglich, weil es baurechtlich keine Anforderungen für den Boden gibt. Erfahrene Hersteller liefern hier Sonderlösungen, die mit Zusatzmaßnahmen zumindest für den FSA die T90-Qualität erreichen. Der Regelfall für diesen Sonderfall ist dann eine Konstruktion mit Zustimmung im Einzelfall.

Sonderfall Baustelle

Zum wirtschaftlichen Planen und Bauen gehört es, Standardelemente einzusetzen, denn selbstverständlich sind Sonderanfertigungen teurer. Daher ist zu empfehlen, auch Feuerschutzabschlüsse in Standardmaßen zu planen. Bauleitend tätige Planer sollten darüber hinaus auch immer einen Blick auf die Baustelle haben – und im Zweifel ein Aufmaß machen. Wenige Millimeter Abweichung lassen sich noch ausgleichen (zu den Toleranzen siehe DIN 18 100). Wenn es mehrere Zentimeter werden, passt die Tür nicht mehr in die Bauteilöffnung. Anders gesagt: Kein Hersteller übernimmt die Gewährleistung, wenn um die Zarge herum gestückelt oder gar geschummelt wurde – selbst wenn dies mit nichtbrennbaren Baustoffen erfolgte.

Sonderfall Explosionsschutz

Die Zeiten, in denen der Explosionsschutz mit einem Erdungsband erstellt wurde, sind längst vorbei. Die Tür wird heute maßgeschneidert zum Risiko konzipiert. Planer müssen also genau wissen, welche Explosionsgefahr vorliegt – und dafür vom Auftraggeber u.a. erfahren, mit welchen Medien im Raum gearbeitet wird. Daraus ist dann die spezifische „ATEX“­-Klasse abzuleiten. Anschließend wird es sogar etwas einfacher, da dann ein Blick in die (recht übersichtliche) Positiv-Liste die Wahlmöglichkeiten aufzeigt. Das gilt insbesondere für das Zubehör – elek­trische Antriebe sind derzeit beispielsweise für „ATEX“-Türen nicht zugelassen.

Regelfall: Teamarbeit und Beratung

Es gibt noch weitere Themenfelder, die bei Feuerschutzabschlüssen zu beachten sind und die durch die neuen Normen wieder mehr Beachtung finden (Stichwort Nachweise, Leistungserklärung etc.).

Umso wichtiger wird das Brandschutzkonzept, das im Idealfall mit der Entwurfsplanung entsteht. Es verhindert bereits im Vorfeld, dass ein nicht passendes Bauelement bestellt wird. Nach dem Motto „die Tür weiß nicht, wo sie eingebaut wird“, ist der intensive Austausch mit den Technischen Beratern der Hersteller zu empfehlen. Ihr Produktwissen, gepaart mit dem Know-how auf Planerseite, führt zu erhöhter Planungssicherheit.

Verarbeitertipps

Prüfen vor der Montage – diesem Grundsatz sollten Verarbeiter generell folgen. Stimmen Pläne und Realität überein? Ist beispielsweise der Meterriss richtig gesetzt, stimmt die Höhenangabe des Fußbodens? Ist die Wand ausgeführt wie beschrieben?

Ebenso ist eine Prüfung des Plans an sich zu empfehlen. Sind die Vorgaben bezüglich der Fluchtrichtungen sowie die Schloss- und Beschlagskombinationen stimmig mit der Situation vor Ort? Eine T90-Tür in einer 100er Wand sollte stutzig machen. Selbst wenn der Metallbauer sein Aufgabenfeld korrekt ausführt – bei allzu offensichtlichen Fehlern der Vorgewerke hat er eine Hinweispflicht.

Hohe Verarbeitungssicherheit bieten Komplettsysteme: Dabei sind die Komponenten aufeinander abgestimmt und oft so weit entwickelt, dass weniger Schweißarbeiten anfallen. Das beschleunigt den Baustellenfortschritt und minimiert die Gefahr von Fehlern und Unfällen.

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