Wohnungsbau

Barrierefreie Rauchwarnmelder

Die für barrierefreien Wohnraum von der DIN 18040-2 geforderte uneingeschränkte Bedienbarkeit von Warn- und Kommunikationsmitteln gilt auch für Rauchwarnmelder und lässt sich nur mit funkbzw. drahtvernetzten Geräten realisieren. Die Vernetzung erlaubt die Integration in Anlagen der Gebäude- und Sicherheitstechnik mit zusätzlichen Funktionalitäten. Die Anforderungen bei der Realisierung steigen, da die Rauchwarnmeldersysteme auch in immer komplexere Umgebungen integriert werden müssen.

Nicht nur der demographische Wandel bringt es mit sich: die Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum nimmt deutlich zu. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und entsprechende Mindestanforderungen zur Anzahl und Ausstattung barrierefreier Wohnungen in den Landesbauordnungen verankert (siehe auch Kasten 1).

Großen Wert legen die Menschen auf das Thema Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Der Schutz vor einem lebensbedrohenden Feuer besitzt eine besondere Relevanz. Die mittlerweile in allen Bundesländern vorgeschriebenen Einzel-Rauchwarnmelder bieten zwar einen ausreichenden Mindestschutz, aber für Menschen mit Einschränkungen oder Senioren reichen sie häufig nicht aus. Ebenso wenig ist die Mehrzahl der angebotenen Produkte auf eine barrierefreie Bedienung ausgelegt.

Barrierefrei nur mit Vernetzung

An der Decke angebrachte Einzel-Rauchwarnmelder lassen sich naturgemäß nur schlecht erreichen. Ebenso wenig ist die Weitergabe von Informationen möglich, bspw. zur Benachrichtigung von Vertrauenspersonen im Brandfall. Eine uneingeschränkte, barrierefreie Bedienbarkeit bei gleichzeitiger Erhöhung des Sicherheitsniveaus lässt sich nur mit vernetzten Rauchwarnmeldern und entsprechendem Zubehör realisieren. In Bestandsbauten erfolgt die Vernetzung aus wirtschaftlichen Gründen in der Regel per Funk. Dabei ist insbesondere auf eine zuverlässige Datenübertragung zwischen den Meldern zu achten (siehe auch Kasten 2). Da die Funkvernetzung von Rauchwarnmeldern gesetzlich nicht geregelt ist, kommt es hier auf das Fachwissen von Planern und Installateuren an. Für Neubau und Sanierungen stehen drahtvernetzte 230 V-Rauchwarnmelder als Alternative zu Funklösungen bereit (siehe auch Kasten 3).

Höheres Sicherheitsniveau

In einem funkvernetzten Rauchwarnmeldersystem leitet der auslösende Melder den Alarm an alle anderen im Funksystem weiter. Bei einem Feuer werden sämtliche Bewohner sofort gewarnt, und nicht erst, wenn Rauch einen Melder in der Nähe erreicht. Dieser Zeitvorsprung kann bei einem Wohnungsbrand entscheidend sein, um Senioren, Kinder oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen bei der Flucht zu unterstützen. Eine barrierefreie Bedienung lässt sich in einem solchen System durch entsprechendes Funkzubehör realisieren. Mit einer Funkfernbedienung können bspw. alle Warnmelder per Knopfdruck getestet, lokalisiert und stummgeschaltet werden (siehe auch Abbildung 1). Die Bedienung der Geräte ist damit aus der Ferne möglich, bspw. auch vom Rollstuhl. So sind gleichzeitig die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes BGG § 4 erfüllt, da die Produkte und Lösungen „ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“

Lösung für Hörgeschädigte auf Rezept Spezielle Alarmierungsmodule wie das „Ei170RF“ von Ei Electronics warnen auch Menschen mit einer Hörschädigung durch eine intensitätsstarke Blitzleuchte und ein Vibrationskissen zuverlässig vor einem Feuer. Das „Ei170RF“ wird über eine Steckdose an das Stromnetz angeschlossen und verfügt über eine Notstromversorgung mittels wiederaufladbarem Akku. Die Vernetzung mit den Rauchwarnmeldern erfolgt per Funk. Beide Geräte sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherungen gelistet, was den Antrag auf Kostenübernahme deutlich vereinfacht.

Integration in Smart Home Systeme

Die Vernetzung von Rauchwarnmeldern erlaubt auch deren Integration in Smart Home Systeme mit zahlreichen zusätzlichen barrierefreien Funktionalitäten. Ihre Anbindung sollte aus Sicherheitsgründen zweistufig erfolgen. Im ersten Schritt werden die Rauchwarnmelder nach Herstellerangaben miteinander vernetzt (siehe auch Kasten 2). Die gesetzlich vorgeschriebene lokale Gefahrenwarnung im Brandfall wird damit zuverlässig gewährleistet. Die Anbindung an das Smart Home System erfolgt durch Koppelelemente, die Informationen der vernetzten Rauchwarnmelder weitergeben (siehe auch Abbildung 4). Dafür sorgen potentialfreie Kontakte, die rückwirkungsfrei arbeiten und deren Aufschaltung an vielen Smart Home Systemen ohne großen Aufwand möglich ist.

Durch die Integration in das Smart Home können Wohnungsbesitzer oder Dienstleister im Alarm- oder Störungsfall über Mobilgeräte auch bei Abwesenheit informiert werden. Im Brandfall werden Rollläden hochgefahren und die Beleuchtung eingeschaltet, was die Flucht aus dem Gebäude verkürzen kann. Möglich ist auch das frühzeitige Abschalten von Stromkreisen durch Ansteuern der zukünftig vorgeschriebenen Brandschutzschalter (siehe auch Kasten 1). Dadurch werden Sekundärschäden durch Kurzschlüsse verhindert.

Anschluss an die Gebäudeautomation

Analog zur Integration in ein Smart Home lassen sich vernetzte Rauchwarnmeldersysteme auch mit externen Anlagen wie Brandmeldeanlagen, Gebäudeautomationssystemen oder Telefonwahlgeräten verbinden. Betreiber von Wohnanlagen können dadurch beim Auslösen der Rauchwarnmelder zusätzliche Maßnahmen einleiten und verantwortliche Mitarbeiter informieren. Die Aufschaltung auf eine Brandmeldeanlage erfolgt normenkonform als „Technischer Alarm“. Im Falle einer Gefahrenwarnung der Rauchwarnmelder wird der Hauptmelder der Brandmeldeanlage nicht ausgelöst und somit auch die Feuerwehr nicht automatisch alarmiert.

Steigende Anforderungen an Planer und Installateure

Der steigende Bedarf nach barrierefreiem Wohnraum führt zu einer wachsenden Nachfrage nach vernetzten Rauchwarnmeldern und zu einer verstärkten Anbindung an Smart Home und andere Systeme. Damit steigen auch die Anforderungen an Planer und Installateure, die Rauchwarnmelder in immer komplexere Umgebungen integrieren müssen. Ei Electronics bietet deshalb eine Schulung „Geprüfter Inbetriebsetzer für funkvernetzte Warnmeldersysteme“ an. Die eintägige Veranstaltung vermittelt detaillierte Kenntnisse zur richtlinienkonformen Installation, Inbetriebsetzung, Inspektion und Wartung funkvernetzter Warnmeldersysteme von Ei Electronics und erläutert deren Anschluss an Anlagen der Gebäudeautomation und Sicherheitstechnik. Weitere Informationen, Termine und Anmeldung finden Sie hier.

Kasten 1: Gesetzliche Grundlagen Barrierefreiheit im Baurecht

Den zunehmenden Bedarf an barrierefreiem und altersgerechtem Wohnraum hat auch der Gesetzgeber erkannt: In nahezu allen Bundesländern sind in den Landesbauordnungen bereits heute konkrete und z.T. umfangreiche Forderungen nach barrierefreiem Wohnraum verankert. So muss bei Neubauten und Sanierungen ein gewisser Teil der Wohnungen barrierefrei ausgestattet und erreichbar sein. Die Planungsgrundlage für einen barrierefreien Ausbau gibt die Norm DIN 18040-2 vor, die in allen Bundesländern als Technische Baubestimmung (TB) eingeführt und damit zwingend anzuwenden ist. Die Norm regelt nicht nur die baulichen Voraussetzungen, sondern fordert auch die uneingeschränkte Bedienbarkeit von Warn- und Kommunikationseinrichtungen, wozu auch Rauchwarnmelder zählen. Ebenso ist die DIN VDE 100-420 in allen Bundesländern als TB eingeführt. Sie schreibt mit Übergangsfrist bis zum 18. Dezember 2017 für Schlaf- und Aufenthaltsräume barrierefreier Wohnungen sogenannte Brandschutzschalter vor. Diese erkennen auch serielle Fehlerlichtbögen und schalten den betroffenen Stromkreis sofort ab. Werden sie im Brandfall durch die Rauchwarnmelder über Arbeitsstromauslöser aktiviert, lassen sich Sekundärschäden durch Kurzschlüsse vermeiden.

Kasten 2: Vernetzung – zuverlässige Datenübertragung

Voraussetzung für eine sichere Vernetzung von Rauchwarnmeldern ist eine störungsfreie Datenübertragung im Funknetzwerk. Die Grundlagen dafür sind unter anderem eine 10-Jahres-Stromversorgung sowohl der Melder als auch der Funkmodule sowie die Wahl einer störfesten Funkfrequenz. Die Nutzung von unsicherem WLAN ohne unabhängige Stromversorgung scheidet als Übertragungsweg aus. Besonders zuverlässig arbeiten bidirektional vernetzte Melder, die Alarmsignale nicht nur empfangen, sondern an alle verbundenen Warnmelder weiterleiten. Diese Multisignal-Technologie mit redundanten Übertragungswegen übermittelt Meldungen, solange wenigstens ein Signalweg zu jedem Teilnehmer existiert. Die Funkmodule überprüfen zudem regelmäßig die Verbindung zu ihren Nachbarn. Ein gestörtes Signal wird ebenso bemerkt wie das unbefugte Entfernen eines Melders.


Kasten 3: Alternative im Neubau – 230 V-Rauchwarnmelder

Die Vernetzung von Rauchwarnmeldern im Bestand lässt sich nur mit Funklösungen wirtschaftlich realisieren. Beim Neubau von Wohnungen bieten drahtgebundene 230 V-Rauchwarnmelder eine interessante Alternative. Durch die zuverlässige und vor Manipulationen von außen geschützte Stromversorgung erreichen diese Melder ein hohes Sicherheitsniveau. Eine Vernetzung durch zusätzliche Adern im Stromversorgungskabel ist einfach zu realisieren. Dadurch werden wie bei den funkvernetzten Rauchwarnmeldern eine barrierefreie Bedienung und die Aufschaltung an externe Anlagen der Gebäudeautomation möglich, entsprechendes Zubehör vorausgesetzt. Für Wohneinheiten in Hochhäusern sind 230 V-Rauchwarnmelder bei Neubauten und Sanierungen in allen Bundesländern vorgeschrieben. Eine Aufschaltung auf die oftmals in diesen Gebäuden vorhandene Brandmeldeanlage erlaubt zusätzliche Funktionalitäten, wie bspw. die Visualisierung der Gefahrenwarnung an entfernter Stelle. Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.eielectronics.de. Das Unternehmen bietet auch ein vielfältiges Seminar und Veranstaltungsprogramm an, bei dem Sie aktuelle brandschutzrelevante Informationen erhalten.

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