VdS-Richtlinien für die Ansteuerung von Feuerlöschanlagen angepasst

Für die „VdS 2496 – Richtlinien für die Ansteuerung von Feuerlöschanlagen, Planung und Einbau“ ist vor wenigen Tagen die Änderung S1 erschienen. Die Richtlinien gelten für die Ansteuerung und Steuerung von ortsfesten, automatisch und nicht automatisch ausgelösten Feuerlöschanlagen. Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Ansteuerung von Wasserlöschanlagen.

Umschaltung bei vorgesteuerter Trockenalarmventilstation

Ab sofort stehen die VdS-Richtlinien für die Ansteuerung von Feuerlöschanlagen, Planung und Einbau in der überarbeiteten Version VdS 2496-S1:2021-04 bereit. Im Bild: eine „vorgesteuerte Trockenalarmventilstation“, kurz VTAV.
Quelle: VdS

Ab sofort stehen die VdS-Richtlinien für die Ansteuerung von Feuerlöschanlagen, Planung und Einbau in der überarbeiteten Version VdS 2496-S1:2021-04 bereit. Im Bild: eine „vorgesteuerte Trockenalarmventilstation“, kurz VTAV.
Quelle: VdS

Die größte Änderung ergab sich aus einer Anwenderanfrage zum Thema Umschaltung bei vorgesteuerten Trockenalarmventilstationen (VTAV) vom Typ A1: Die zusätzlich zulässigen Umschaltkriterien dieser Alarmventilstationen wurden angepasst.

Als zusätzlich mögliches Umschaltkriterium gilt jetzt der Netzausfall der Energieversorgung. In diesem Fall sollte die Umschaltung verzögert werden, damit nicht jede kurzzeitige Netzunterbrechung (Netzwischer) eine Umschaltung der VTAV zur Folge hat. Diese zusätzliche Umschaltfunktion muss allerdings in der Dimensionierung der Batterien der ansteuernden Zentrale berücksichtigt werden.

Dazu ein Hinweis: Bei Umschaltungen einer VTAV Typ A1 bei Netzausfall wird das ursächliche Schutzziel der Löschanlage grundsätzlich nicht verletzt. Nur das sekundäre Schutzziel, die Vermeidung einer Falschauslösung, wird gegebenenfalls beeinträchtigt.

Weiterhin wurde Änderungen im Bereich der Direktansteuerung von Wasserlöschanlagen vorgenommen, um Fehlinterpretationen vorzubeugen.

Vereinheitlichung von Ordnungsziffern der Tabelle F-1

Im Zuge der Überarbeitung wurden außerdem die Ordnungsziffern der Tabelle F-1 so angepasst, dass sie mit denen in der Richtlinien-Reihe VdS 2100 (Anerkennungsrichtlinien für Komponenten der Wasserlöschtechnik), die sich gerade in der Aktualisierung befindet, konform sind.

Kurzes Aktualisierungsintervall

Die Notwendigkeit einer Änderung kurz nach der Veröffentlichung im Juli letzten Jahres erscheint ungewöhnlich. Grund ist, dass die Anpassungen erst zu diesem Zeitpunkt umgesetzt werden konnten.

„Uns ist es immer ein Anliegen, Richtlinien anzubieten, mit denen die Anwender ihre alltäglichen, praktischen Anwendungen gut umsetzen können. In diesem Fall war es uns wichtig, die Anwenderfrage im Bereich Trockenalarmventilstation schlüssig zu beantworten. Ich denke, nach diesen Anpassungen können wir eine sehr stimmige neue Version anbieten“, erläutert Torsten Pfeiffer, Produktgruppenleiter Technische Prüfstelle für Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und Feuerschutzabschlüsse bei VdS Schadenverhütung.

 

Die kumulierte Version der Richtlinien sowie die eigentliche Änderung, VdS 2496-S1:2021-04, kann ab sofort im VdS-Webshop bezogen werden.


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