Neue Fassung der MVV TB bringt mehr Klarheit

Das Deutsche Institut für Bautechnik hat kürzlich eine neue Fassung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) veröffentlicht. Sie konkretisiert nun bauordnungsrechtliche Festlegungen für Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, die bisher unterschiedlich ausgelegt werden konnten. Die Fassung 2023/1 der MVV TB beinhaltet im Anhang 14 auch eine überarbeitete Fassung der Technischen Regel Technische Gebäudeausrüstung (TR TGA). Darin sind unter anderem die bauordnungsrechtlichen Festlegungen an Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen definiert.

Bastian Nagel ist Spezialist für Bauordnungsrecht, Normen und Richtlinien bei Hekatron Brandschutz.
Bild: Hekatron

Bastian Nagel ist Spezialist für Bauordnungsrecht, Normen und Richtlinien bei Hekatron Brandschutz.
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„Die Änderungen sind positiv zu bewerten, denn sie konkretisieren wichtige Punkte und bedeuten eine Klarstellung gegenüber den vorherigen Fassungen. Das Regelwerk mit seinen Vorgaben und komplexen Zusammenhänge bleibt allerdings schwer durchschaubar und eine Herausforderung für viele Fachplanende und Errichtende“, erläutert Bastian Nagel, Spezialist für Bauordnungsrecht, Normen und Richtlinien bei Hekatron Brandschutz. Er rät allen am Bau Beteiligten, sich mit den Inhalten und insbesondere der Systematik der MVV TB vertraut zu machen.

Bauordnungsrecht verständlich erklärt

Wer sich dabei Unterstützung wünscht, ist gut aufgehoben im Webinar „Bauordnungsrecht: Der Anhang 14 der MVV TB“. Hier werden die wesentlichen Aspekte der MVV TB und deren Bedeutung im deutschen Bauordnungsrecht verständlich erläutert. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Anhang 14 der MVV TB, der unter anderem wichtige Regelungen zu Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen enthält. Das Webinar findet am 14. September 2023 von 9 bis 11.30 Uhr statt und wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort- oder Weiterbildung mit einem Umfang von zwei Unterrichtsstunden für Mitglieder anerkannt.

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