Merkblatt: Entnahmearmaturen in Löschwasserleitungen nass

Die Verwendung von Entnahmearmaturen nach DIN 14461-5 für „trockene“ Löschwasseranlagen ist in „nassen“ Löschwasserleitungen, die ständig gefüllt sind und unter Druck stehen, nicht zulässig. Wegen der dauerhaften Druckbelastung in „nassen“ Löschwasserleitungen kann es bei diesen ungeeigneten Armaturen zu Funktionsstörungen, Undichtigkeiten und Sachschäden in der Umgebung kommen. Darauf weist der bvfa im neuesten Merkblatt „Entnahmearmaturen in Löschwasserleitungennass“ der Fachgruppe Löschwassertechnik hin.

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