Absturzsicherungen: Nachrüsten im Bestand


Im kommenden Frühjahr werden viele Industriebetriebe wieder Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten auf ihren großflächigen Flachdächern und an den Dachabläufen durchführen lassen. Häufig übernehmen das Mitarbeiter, die in der Regel nur über geringen Erfahrungen mit Arbeiten in der Höhe haben. Ähnliches gilt für die Installation und Wartung von Lüftungen und Photovoltaik-Anlagen. „Gerade bei Bestandsgebäuden ist die Verunsicherung mit Blick auf die Arbeitssicherheit groß“, sagt Ulrich Koch, Geschäftsführer des Fachverbands Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR). Absturzsicherungen als kollektiver Schutz schützen alle Personen in den jeweiligen Bereichen.
Bild: FVLR

Absturzsicherungen als kollektiver Schutz schützen alle Personen in den jeweiligen Bereichen.
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Keine zwei Meter Abstand?

Der Grund: „Die Anforderungen bezüglich Absturz- und Durchsturzsicherungen sind vielfach nicht oder nur unzureichend bekannt. In diesen Fällen sollten sich die Verantwortlichen schnellstmöglich mit dem Thema befassen.“ Das gilt vor allem dann, wenn bei den Arbeiten kein Abstand von mindestens zwei Metern zu Dachrand, Lichtplatten, Dachoberlichtern etc. eingehalten werden kann.

Das Problem: In vielen Fällen wurden die Anforderungen bezüglich Absturz- und Durchsturzsicherungen bei der Planung eines Gebäudes nicht berücksichtigt. Oder sie wurden vom späteren Nutzer und Betreiber nicht beachtet, weil die erforderlichen Informationen nicht vorhanden waren. „Und damit fehlen vielen Bestandsgebäuden aktuell noch geeignete kollektive Einrichtungen gegen Absturz oder Durchsturz“, so Koch. Kollektiver Schutz bedeutet, dass alle Personen in den jeweiligen Bereichen geschützt werden, ohne dass sie selbst etwas dazu beitragen müssen (z. B. persönliche Schutzausrüstung anlegen). Der große Vorteil ist, dass die Sicherheit ohne aktive Mitarbeit und ohne Schulung gewährleistet ist. Der Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) – darunter fallen zum Beispiel Gurt-Lösungen –, ist in vielen Fällen nicht ausreichend. Ulrich Koch ist Geschäftsführer des FVLR - Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V.
Bild: FVLR

Ulrich Koch ist Geschäftsführer des FVLR - Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V.
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Wichtig: Anforderungen beachten

Die Lösung: Für Lichtkuppeln und Lichtbänder sowie Flachdachfenster im Bestand gibt es Möglichkeiten zur Nachrüstung. Wichtig ist, dass bei der Planung die Anforderungen der DIN 4426 und der Arbeitsstättenregel ASR A2.1 Berücksichtigung finden, also die Standard-Vorgaben in diesem Bereich. Die DIN 4426 ist zwar grundsätzlich als Planungsgrundlage für neu zu errichtende Gebäude gedacht. Seit Veröffentlichung der aktualisierten Fassung der Norm im Jahr 2017 wurden für die meisten Anwendungsfälle aber auch Lösungen für die Nachrüstung durch die Hersteller entwickelt. Die DIN 4426 kann damit auch bei Bestandsgebäuden angewendet werden. Für den entsprechenden Nachweis sollten auch die (nachgerüsteten) Absturz- oder Durchsturzsicherungen nach der GS-Bau 18 geprüft und zertifiziert sein. Gemeint sind die „Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Bauteilen bei Bau und Instandhaltungsarbeiten“. Diese Prüfung berücksichtigt die Besonderheiten, die beim Einsatz der Produkte auf der Dachfläche zu beachten sind.

„Da sich Flachdächer immer mehr zu multifunktionalen Nutzflächen entwickeln, werden auch immer mehr Menschen auf ihnen arbeiten. Mit den entsprechenden Vorkehrungen können sie bestmöglich geschützt werden“, sagt Ulrich Koch.

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