Türen für Rettungswegsysteme richtig installieren

Praxiswissen zu Planung und Installation

Im Alltag nimmt man die grün leuchtenden Markierungen für Notausgänge und Rettungswege kaum wahr. Zumal viele Türen, die im Fall der Fälle als Fluchttüren funktionieren müssen, meistens auch noch andere Funktionen haben. Gefordert ist hier durch Normen und Vorschriften nicht selten die sprichwörtliche eierlegende Wollmilchsau. Dieses komplexe Funktionsprofil

sach- und vorgabengemäß umzusetzen, ist u. a. Aufgabe des Elektroinstallateurs. Eine fehlerhafte RWS-Lösung führt im Schadensfall zu Regressforderungen an die beteiligten Unternehmen.

Türen in Rettungswegen sind mehr als nur Bauelemente. Es gelten grundlegende Anforderungen. Sie sind im Ernstfall die zentralen Schnittstellen, die über die sichere Evakuierung eines Gebäudes entscheiden. Daraus lassen sich relativ klare Anforderungen an die Funktionalität ableiten. Einiges davon spielt auch für die elektrische Installationen eine Rolle: Türen in Rettungswegen müssen sich leicht von innen öffnen lassen – und das ohne besondere Hilfsmittel wie Schlüssel oder ein spezielles Werkzeug. In der Praxis sind hier unterschiedliche Lösungen möglich, wie eine Öffnung über einen Not-Taster oder -Schalter. Essenziell ist zudem das Fail-Safe-Prinzip: Bei einem Ausfall der Energieversorgung oder eines Signalgebers muss die Tür selbsttätig entriegeln und entriegelt bleiben. Für alle Türen in Rettungswegen, ganz gleich ob automatisiert oder nicht, gilt, dass sie sich so öffnen müssen, dass fliehende Personen die Türflügel in die ausgeschilderte Fluchtwegrichtung nicht blockieren. Außerdem dürfen Rettungswegtüren keine Schwellen aufweisen, die eine Stolpergefahr darstellen könnten. Grundsätzlich formuliert sind die rechtlichen Anforderungen an Fluchttüren und Rettungswege in der
EN 13637 sowie in der Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR).

Mögliche Fehlerquellen und wie man sie umgeht

Was in der Theorie so klar klingt,
gestaltet sich in der planerischen
Praxis und bei der Umsetzung durch den Elektriker deutlich komplexer. Denn die Mehrzahl von rettungswegrelevanten Türen erfüllen im Alltag eines Gebäudes noch eine Vielzahl anderer Funktionen oder dienen außerdem als Brandschutztüren. Das heißt: In Türlösungen müssen Planer und ausführende Gewerke teilweise auch widersprüchliche Funktionalitäten miteinander in Einklang bringen. Die typische Problemkonstellation: Eine Tür soll vor Einbruch schützen (Verriegelung), barrierefrei sein und gleichzeitig als sicherer Rettungsweg dienen.

Ein erstaunlich oft gemachter Fehler bei Flucht- bzw. Rettungstüren: Zur
zusätzlichen sicheren Verriegelung eines Notausgangs gegen unbefugtes Betreten im Alltagsbetrieb wird als einziger Türöffner ein Arbeitsstrom-Modell eingebaut. Fällt der Strom aus, lässt sich die Tür dann nicht mehr öffnen (Fail-Secure), – was bei einem Notfall bei einer Rettungstür nicht passieren darf. Für Rettungs- bzw. Fluchttüren muss ein zugelassener, den regulatorischen Vorgaben entsprechender Fluchttüröffner eingebaut werden. Dafür ist nur ein Ruhestrom-Türöffner mit speziellen weiteren Anforderungen geeignet. Er entriegelt bei Stromausfall und gibt so den Fluchtweg frei (Fail-Safe). Mit der Fluchttürverriegelung „FTV 320“ bietet der Türlösungsspezialist GEZE hier eine Lösung, die nicht nur EltVTR-konform ist, sondern durch ihre besondere Konstruktion auch unkompliziert verbaut werden kann. Ihr einzigartiger Kreuzfallenmechanismus reduziert außerdem den Wartungsaufwand: Die „FTV 320“ hat einen Temperaturtoleranzbereich zwischen -20 C° und +60 °C: Auch starke
Temperaturschwankungen in der
Gebäudeaußenhülle lösen deswegen
keine Störungsmeldung aus, die Fluchttür bleibt voll funktionsfähig.

 

Beispiel zur Umsetzung

Für komplexere Anforderungsprofile, bei denen mehrere Funktionen wie
Zutrittskontrolle, Brandschutz oder Gebäudeautomation kombiniert werden sollen, sollte eine Türzentrale gewählt werden, die entsprechend vernetzbar ist. Umsetzen lässt sich so ein komplexes Anforderungsprofil zum Beispiel mit der „TZ 320“-Reihe von GEZE. Die Modelle verfügen jeweils über drei frei parametrierbare Eingänge und zwei frei parametrierbare Ausgänge sowie integrierte Bus-Funktion, sodass weitere Funktionskomponenten angeschlossen werden können, wie zum Beispiel die Vernetzung mit der Gebäudeleittechnik oder für Schleusensteuerungen. Das „GEZE TZ 320“-Modell entspricht den in der
EN 13637 formulierten Vorgaben zur Absicherung einer Fluchttür gegen unbefugtes Begehen.

 

Nachträgliche, nicht autorisierte Änderungen an bauaufsichtlich

zugelassenen Türen

Neben der fachgerechten Erstinstallation birgt auch die spätere Modifikation von Türen erhebliche Risiken. Mal schnell eine Tür mit einem modernen Öffner nachrüsten oder einfach einen Kabelübergang legen, um die Türanlage an die Gebäudesteuerung anzuschließen? Das klingt verführerisch unkompliziert und effizient, entpuppt sich bei Brandschutztüren aber häufig als fataler Fehler: Jede Bohrung, jedes Fräsen oder jede andere mechanische Bearbeitung, die nicht explizit in der Einbauanleitung und Zulassung des Türherstellers vorgesehen ist, führt zum Erlöschen der bauaufsichtlichen Zulassung der gesamten Tür. Im schlimmsten Fall ist auch deren Funktion als Schutz- oder Rettungstür nicht mehr gewährleistet. Auch wenn es nicht zu einem Personenschaden kommt, können die Folgen für den Verarbeiter gravierend sein. Denn der Verarbeiter, der die Veränderung vornimmt, ist für den daraus entstehenden Schaden haftbar.

Praxisleitfaden zur fachgerechten Installation

Die Wahl der richtigen Komponenten hat erheblichen Einfluss auf die Betriebssicherheit. Bei der Wahl der Lösungen spielt aber vor allem in Immobilien mit architektonischem Anspruch auch das Design eine Rolle. Lösungen, die direkt in die Zarge eingebaut werden können, sind gegenüber Haftmagneten die elegantere Lösung. Moderne Systeme sind so konstruiert, dass sie Probleme wie das Verklemmen der Tür bei Vorlast aktiv verhindern. Intelligente Mechanismen sorgen zudem dafür, dass Sabotagealarme vermieden werden. Das erhöht die Zuverlässigkeit und Sicherheit im Alltagsbetrieb und reduziert den Wartungsaufwand. Ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Wahl des Fluchttürsystems ist deswegen nicht nur der Einkaufspreis, sondern die Betriebskosten über den Lebenszyklus der Anlage hinweg: Wer hier auf technisch aktuelle, automatisierte Systeme setzt, minimiert das Risiko von Folgekosten durch Nachbesserungen und Reklamationen.

Die meisten Funktionskonflikte an einer Rettungswegtür lassen sich tatsächlich regelungskonform lösen, wenn man den entsprechenden Lösungsansatz kennt. Wird die korrekte Abstimmung dieser Funktionen aber vernachlässigt, gibt die Rettungswegsicherheit im Schadensfall immer den Ausschlag bei Haftungsfragen. Wer bei der Türplanung frühzeitig die Experten von Türlösungsanbietern einbezieht, kann dieses Risiko von Anfang an deutlich minimieren. Lösungsanbieter wie GEZE bieten Verarbeitern zum Thema Rettungswege Weiterbildungen an, in denen sie die entsprechende Sachkunde erwerben. Aber auch bei relativ kurzfristig aufkommenden Herausforderungen können Verarbeiter auf die Kompetenz von Lösungsanbietern wie GEZE zurückgreifen.

Checkliste für Planung und Installation

Eine sorgfältige Vorbereitung verhindert die meisten Fehler, bevor sie entstehen können.

Einsicht in das Rettungswege- und Brandschutzkonzept des Gebäudes: Um eine vorschriftsmäßige und fachgerechte Installation der einzelnen Tür zu gewährleisten, muss ihre Funktion im Gesamtkonzept berücksichtigt werden.

Prüfung der Zulassungsnachweise und Einbauanleitungen: Alle Komponenten (Tür, Schloss, Öffner, Steuerung) müssen für den vorgesehenen Einsatzbereich zugelassen sein und entsprechend der Herstellervorgaben eingebaut werden.

Exakte Abstimmung der Kabelführung und Anschlusspunkte: Wo und wie Kabel geführt und Komponenten angeschlossen werden, muss unbedingt im Vorfeld mit den Planern (Architekt, Elektrofachplaner) geklärt werden. Nachträgliche, unabgestimmte Improvisationen an der Tür sollten unbedingt vermieden werden.

Sicherstellung der Systemzulassung: Vor dem Einbau muss überprüft werden, dass nicht nur die Einzelkomponenten, sondern das Gesamtsystem (Tür, Schloss, Steuerung, etc.) für den spezifischen Anwendungsfall (z. B. Brandschutztür in einem Rettungsweg) gemeinsam geprüft und zugelassen ist.

Vor der Übergabe an den Bauherren bzw. die Betreiber sollte ein kompletter Funktionstest der Tür und der Notentriegelungsfunktionen durchgeführt werden. Eine saubere und nachvollziehbare Dokumentation der durchgeführten Arbeiten, der verbauten Komponenten und der durchgeführten Tests sichert den Verarbeiter gegen etwaige Regressansprüche ab.

x

Thematisch passende Artikel:

Feuertrutz 2026: Assa Abloy zeigt intelligente Türlösungen

Wenn es um vorbeugenden Brandschutz geht, spielen Türen eine Schlüsselrolle: Sie müssen Fluchtwege freihalten, Brand- und Rauchabschnitte sichern, unbefugten Zutritt verhindern und dabei im Alltag...

mehr
Ausgabe 01/2019 Sicherheit durch Überdruck

Effektive Rauchfreihaltung von Flucht- und Rettungswegen

Nach der geltenden Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) müssen Hochhäuser bis zu einer Höhe von 60 Metern mit zwei Treppenhäusern oder einem Sicherheitstreppenraum mit einer Druckbelüftungsanlage...

mehr
Ausgabe 02/2022 Elektronische Fluchtwegsteuerung

DIN EN 13637 ermöglicht zusätzliche Schutzfunktionen

Auf der Grundlage der neuen EN 13637 lassen sich Fluchttüren besser gegen missbräuchliche Benutzung absichern. Die Norm bietet einheitliche Anforderungen an Produkte für aktuelle...

mehr
Ausgabe 01/2020

Fluchttürsteuerung über intelligentes Touch-Display

Einer der wichtigsten Vorteile der elektrisch gesteuerten Fluchttüranlagen ePED (electrically controlled Panic Exit Device) ist die einfache Kopplung zweier bisher unabhängiger Systeme: die...

mehr
Im Handumdrehen freigegeben

Raffstore für den zweiten Rettungsweg

Während Fluchtwege laut Definition gewährleisten müssen, dass sich Menschen in Not selbst in Sicherheit bringen können, ist es bei Rettungswegen notwendig, dass Rettungskräfte problemlos Zugang...

mehr