Sprühflut- und Schaumlöschanlagen für Industriebetriebe

Die d & d Brandschutzsysteme GmbH empfiehlt Industriebetrieben, die sich wirkungsvoll vor Feuer schützen wollen, ihre Produktionsbereiche mit Sprühflut- oder Sprinkleranlagen zu schützen.

Sprühflutanlagen werden in erster Linie dann eingesetzt, wenn von einer schnellen Ausbreitung des Feuers ausgegangen werden kann oder Objekte vorbeugend gekühlt werden müssen. Im Fall einer Auslösung werden die Rohrleitungen umgehend gefüllt und große Mengen Wasser in einem zuvor definierten Brandabschnitt verteilt. Da die Befüllung nur im Bedarfsfall erfolgt, können die Rohrleitungen auch durch frostgefährdete Bereiche geführt werden. Der Vorteil dieser Löschlösung ist, dass sie von Hand ausgelöst und ferngesteuert abgeschaltet werden kann. So kann die Sprühflutanlage beispielsweise präventiv, also bereits vor Entstehen eines Brandes, zur Kühlung oder Niederschlagung von brennbaren Dämpfen eingesetzt werden.

Falls das Industrieunternehmen einem erhöhten Risiko durch brennbare Flüssigkeiten oder Kunststoffe ausgesetzt ist, sind Schaumlöschanlagen die richtige Wahl. Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Schaum­ausbringung sowie der individuellen Verschäumung, so dass für viele Risiken eine optimale Löschwirkung besteht. Der Schaum bildet auf der Brandoberfläche einen Film, der die Sauerstoffzufuhr abtrennt sowie die Bildung von Brandgasen und Rückzündungen unterdrückt.

„Unabhängig vom Löschsystem, muss eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung erfolgen“, so Ilija Divkovic, Geschäftsführer der d & d Brandschutzsysteme GmbH. „Diese sollten von Fachunternehmen, die über Zertifizierungen der VdS-Schadenverhütung GmbH und Errichteranerkennungen für Brandmeldeanlagen verfügen, durchgeführt werden.“ Nur so können typische Ersatz- und Verschleißteile ohne zeitlichen Verlust ersetzt werden, kostspielige Anschaffungen und das Vorhalten von Reparatur- und Ersatzteilen entfallen. Wird die Instandhaltung vernachlässigt und es kommt zu einem Brand, werden die Betreiber wegen Fahrlässigkeit persönlich zur Rechenschaft gezogen. Zudem kann der Brandschutzversicherer seine Leistungen verweigern, wenn Defizite bei der Instandhaltung nachgewiesen werden können.

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