Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Sprachalarmanlagen

Neue DIN VDE 0833-4 zur Sprachalarmierung im Brandfall

Zum 1. Juni 2024 ist eine überarbeitete Fassung der DIN VDE 0833-4 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom Oktober 2014. „Damit wird den aktuellen Entwicklungen und den gestiegenen Sicherheitsanforderungen Rechnung getragen. Sie bietet eine verlässliche Grundlage für Planer, Errichter und Betreiber von Sprachalarmanlagen und stellt sicher, dass im Ernstfall Menschenleben besser geschützt werden“, sagt Wolfgang Unger, Business Development Manager Sprachalarmierung, Novar GmbH.

Die überarbeitete Fassung der DIN VDE 0833-4 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“ wurde zum 1. Juni 2024 veröffentlicht.
Bild: Clipdealer

Die überarbeitete Fassung der DIN VDE 0833-4 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“ wurde zum 1. Juni 2024 veröffentlicht.
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Teil 4 der Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Sprachalarmanlagen mit Einrichtungen für die Alarmierung mittels Durchsagen zu deren Ausgabe sie aktiviert werden. Die Aktivierung kann durch automatische Ansteuerung durch die Brandmeldeanlage (BMA) und/oder durch manuelles Auslösen z. B. per Live-Durchsage erfolgen. Das Dokument gilt in Verbindung mit der DIN VDE 0833-1 und DIN VDE 0833-2. In Bezug auf bauordnungsrechtliche und feuerwehrspezifische Anforderungen ist die DIN 14675-1 zu berücksichtigen. Die Norm gilt nicht für die Alarmierung mit akustischen Signalgebern oder akustischen Sprachsignalgebern nach DIN EN 54-3.

Die vorherige Fassung der DIN VDE 0833-4 vom Oktober 2014 wurde strukturell und inhaltlich überarbeitet. Besondere Bedeutung erhalten die Normabschnitte, die detailliert beschreiben, welche Qualifikation und Fachkenntnisse Fachkräfte für Sprachalarmanlagen besitzen und nachweisen müssen. Hierzu zählen, neben Kenntnissen im Bereich der Elektrotechnik, ausdrücklich auch solche der Elektroakustik. Gefordert wird ein grundlegendes Verständnis physikalischer Eigenschaften des Schalls wie Nachhall, Störgeräuschpegel oder für die Sprachalarmierung relevante Faktoren wie die Sprachverständlichkeit.

Annäherung an europäisches Regelwerk

Die Kapitelstruktur wurde dahingehend angepasst, dass sie zukünftig mit allen anderen Teilen der Normenreihe DIN VDE 0833 eine einheitliche Struktur aufweist. In Teil 4 wurde dies erstmalig umgesetzt. Der Anwendungsbereich wurde ebenso aktualisiert, sodass die neue Norm über den Brandfall hinaus auch auf andere Notfälle angewendet werden kann. Zudem enthalte das Dokument nun ein vereinfachtes und ein ausführliches Planungsverfahren, welches in Abhängigkeit zu den Projektanforderungen ausgewählt werden kann.

Bei der Bewertung der Messergebnisse zur Sprachverständlichkeit, dem Sprachübertragungsindex (STI), wurden ebenso einige Punkte geändert, um Verbesserungen zum bisherigen Stand zu erreichen. Zudem erfolgte eine Annäherung an das europäische Regelwerk DIN CEN/TS 54-32. Der Themenbereich „Brandfalldurchsagen“ wurde erheblich erweitert und präzisiert, um eine bestmögliche Verständlichkeit zu erreichen und Fehlinterpretationen zu vermeiden.

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