Brandschutzklappen sicher ausschreiben

Der bauliche Brandschutz in Deutschland ist stark normiert, die Vorschriften für alle am Bau Beteiligten sind sehr komplex. So müssen auch für die zum Brandschutz eingesetzten Brandschutzklappen Nachweise zum Brandverhalten Ihrer Baustoffe erbracht werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass dieser ergänzende Nachweis laut Landesbauverordnung (LBO) zur Sicherstellung der Bauwerkssicherheit eigenverantwortlich erbracht werden muss. Bauherren, Planer und Errichter sollten diese Nachweise also zum festen Bestandteil von Ausschreibungen und Werkverträgen machen. Für die Verwendung der FK90, FR90, FK90K Brandschutzklappen und des BV90 Brandschutzventils von Wildeboer liegen sämtliche Nachweise zur Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen in Deutschland vor.

Die Sachlage stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: Brandschutzklappen müssen im Wesentlichen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und mindestens die Klasse A2-s1, d0 nach DIN EN 13501-1 erfüllen. So schreibt es die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Ausgabe 2017/01 vom 31.08.2017 in Verbindung mit der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (MLüAR), Stand 2005 - zuletzt geändert am 11.12.2015 vor. Das Brandverhalten von Baustoffen ist dabei allerdings nicht über die harmonisierte Produktnorm DIN EN 15650:2010 abgedeckt. Es kann daher in der Leistungserklärung nicht als wesentliches Merkmal aufgeführt werden und ist nicht Bestandteil der CE-Kennzeichnung.

Ebenso darf das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) für Brandschutzklappen, die unter die harmonisierte Produktnorm DIN EN 15650 fallen, keine zusätzlichen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) zum Brandverhalten mehr ausstellen oder verlängern. Für nationale Bauvorhaben dürfen sie als Verwendbarkeitsnachweis nicht mehr verpflichtend gefordert werden. Stattdessen veröffentlicht das DIBt fortlaufend eine „Prioritätenliste“, in der Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung aufgelistet sind, deren harmonisierte Produktnormen Lücken oder Mängel aufweisen. Hierin sind Brandschutzklappen unter der laufenden Nummer 83 der Prioritätenliste (Stand 25. Februar 2019) mit dem Hinweis aufgeführt, dass der Nachweis des Brandverhaltens nicht über die harmoni­­-sierte Produktnorm DIN EN 15650:2010 abgedeckt ist.

In Übereinstimmung mit der Prioritätenliste bestätigt die Material- und Prüfanstalt Braunschweig als notifizierte Stelle mit dem Zertifikat MPA-BS 6000/593/18 vom 09.11.2018 für die FK90, FR90, FK90K Brandschutzklappen und das BV90 Brandschutzventil von Wildeboer, dass diese im Wesentlichen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und die Klasse A2-s1, d0 mindestens erfüllen.

Fazit: Bauherren, Planer und Errichter, die auf der sicheren Seite sein wollen, machen den Nachweis des Brandverhaltens, so wie er von Wildeboer erbracht wird, zum festen Bestandteil ihrer Ausschreibungen.

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