Brandgefahr Baustelle

Auf Baustellen herrscht erhöhte Brandgefahr. Tätigkeiten wie Schweißen, Trennschleifen oder Löten können in der Nähe von brennbaren Materialien – angefangen bei Kunststoffen und Holz über Kabelrollen bis hin zu Farb- und Lösungsmitteln – leicht ein Feuer verursachen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 schreibt daher konkrete Maßnahmen vor, die vom Arbeitgeber strikt zu beachten sind. Gleiches gilt für die Arbeitsstättenverordnung, die Baustellenverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften. Darauf macht der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. aufmerksam.

Ist der Betrieb größer oder liegt eine erhöhte Brandgefahr vor, können zusätzlich ein Brandschutz-Beauftragter, der den Arbeitgeber unterstützt und berät, sowie weitere Brandschutzhelfer bestellt und entsprechend ausbildet werden. Dennoch: Brandschutz ist Chefsache. Die Haftung liegt weiterhin beim Unternehmer.

Auf Baustellen sind alle Mitarbeiter in Theorie und Praxis so zu schulen, dass sie im Falle eines Brandes aktiv eingreifen können. Das Mittel der Wahl sind dabei zuallererst Feuerlöscher. Bereits auf kleineren Baustellen sind entsprechende Geräte mit mindestens sechs Löschmitteleinheiten für die Brandklassen A und B jederzeit bereitzuhalten. Dazu eignen sich insbesondere 6 kg-ABC-Pulver-Feuerlöscher.

Vorrangiges Ziel beim Brandschutz: Leben und Sachwerte schützen

Was generell bei Neubauten zu beachten ist, gilt in verstärktem Maße auch für die Modernisierung und Sanierung bestehender Bausubstanz sowie Renovierungs- und Reparaturarbeiten. Neben dem vorrangigen Ziel, Gefahren für Leib und Leben der Arbeitnehmer abzuwenden, sind auch die vorhandenen Sachwerte bestmöglich zu schützen. Dazu zählen, neben den Bauwerken selbst, die darin enthaltenden Einrichtungsgegenstände gleichermaßen wie Maschinen, technische Infrastruktur und eingelagerte Waren. Hier ist das Haftungsrisiko also besonders groß.

Brandschutz-Fachbetriebe bieten Expertenwissen

Behilflich bei der Umsetzung von Brandschutz-Konzepten, die die jeweiligen Anforderungen und spezifischen Umstände des Unternehmens und dessen Branche berücksichtigen, sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe. Sie achten auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und erstellen die erforderlichen Alarm-, Flucht-und Rettungspläne.

Die Fachbetriebe bieten sowohl umfangreiche Alarmierungs- und Löschtechnik – angefangen bei Rauchwarnmeldern und Feuerlöschern über Wandhydranten bis zu komplexen Brandwarn- und Brandmeldeanlagen – als auch individuelle Brandschutz-Schulungen und Löschübungen. Adressen lokaler Anbieter, sortiert nach PLZ-Bereichen, findet man beispielsweise im Internet unter www.bvbf.de .

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