Externer Brandschutzbeauftragter BSB+

26 Kernpflichten listen die gleichlautenden DGUV-I 205-003 oder vfdb 12-09/01 für Brandschutzbeauftragte. Darunter so komplexe Tätigkeiten wie das Erstellen der Brandschutzordnung, das Aktualisieren der Alarmpläne und Beratung bei Nutzungsänderungen. Dies sind vor allem für die, die nicht „voll im Thema stehen“ äußerst zeitraubende Aufgaben. Vor allem der Rechercheaufwand wegen immer neuer Risikoquellen und behördlicher Vorschriften ist erfahrungsgemäß enorm. Von Vorteil für Betriebe wie Institutionen ist, dass ein geforderter Brandschutzbeauftragter immer auch extern bestellt werden kann. Deshalb bietet VdS jetzt auch diese Dienstleistungen an – und bündelt darin in über 110 Jahren aufgebaute Brandschutz-Expertise. Konzipiert wurde das neue Angebot u.a. durch Fachleute mit langjähriger Erfahrung als externe BSB wie auch als BSB-Ausbilder.

„Mit dem BSB+ sind alle Pflichten von behördlich geforderten Dokumenten über individuelle Unterweisungen bis zur Objektüberwachung direkt mit einer Pauschale abgehakt“, erläutert Volker Kluge, stv. Leiter VdS-Risikomanagement und verantwortlich für das neue Unterstützungsangebot. „Um unser Team im Risikomanagement zu zitieren: `BSB geht auch in einfach – und voll und ganz auf Nr. Sicher gehend´.“

Details zur neuen VdS-Dienstleistung finden Sie auf vds.de/bsbPLUS (dort auch kompakte Informationen, wann eine Brandschutzbeauftragten-Bestellung verpflichtend ist).

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