Aktualisierte Regelwerke zu Wasserlöschanlagen

Die VdS-Regelwerke rund um Wasserlöschanlagen sind im Januar 2021 in einer neuen, aktualisierten Auflage erschienen: VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau), VdS 2108 (Richtlinien für Schaumlöschanlagen, Planung und Einbau) und VdS 2109 (Richtlinien für Sprühwasser-Löschanlagen, Planung und Einbau). Wie gewohnt, richten sie sich insbesondere an Planer- und Errichterfirmen von Wasserlöschanlagen, an Betreiber der Anlagen, die darin wichtige Hinweise zu Wartung und Instandhaltung finden, sowie an Sachversicherer.

Wie alle VdS-Regelwerke werden die drei Richtlinien regelmäßig im Abstand von wenigen Jahren überarbeitet, jeweils mit einer Vielzahl von Aktualisierungen, Anpassungen und Ergänzungen. Zum Beispiel werden relevante Anwendererfahrungen oder aktuelle Herstellerinnovationen in der neuen Version berücksichtigt, so dass sich Wasserlöschanlagen immer bestmöglich nach dem aktuellen Stand der Technik planen und installieren lassen.

Die wichtigsten Änderungen des aktuellen Updates betreffen die VdS CEA 4001, das international beliebte Standardwerk zu Planung und Einbau von Sprinkleranlagen. Ein Novum ist z.B. der neue Anhang T, der die Schnittstellen zu anderen Regelwerken beschreibt.

Hintergrund

Grundsätzlich untersagen die Richtlinien das Mischen verschiedener Regelwerke, das sogenannte „Rosinenpicken“, da dadurch die Sicherheitsstandards verwässert werden können.

Allerdings sehen die Experten von VdS in der VdS CEA 4001 nun Ausnahmen vor: Für sehr spezielle Themenbereiche, die die VdS CEA 4001 nicht umfassend abdeckt, benennen sie Schnittstellen zu anderen Regelwerken. Der Anhang beschreibt konkrete Fälle, in denen Bestimmungen von NFPA und FM Global ergänzend hinzugezogen werden dürfen.

Komplett überarbeitet ist der Anhang K.3 zum Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten. Er definiert konkrete Maßnahmen auch für Anwendungsfelder, in denen die Gefahr durch brennbare Flüssigkeiten oft nicht genug beachtet wird. Dazu gehören beispielsweise Mischlagerungen in Verteilzentren von Supermärkten, die u.a. brennbare Produkte wie Nagellackentferner beinhalten, sowie Produktionsbereiche, in denen Flaschen mit Schmieröl stehen.

„Die neuen Richtlinien bieten jede Menge pragmatische Lösungen für alltägliche Probleme“, erklärt Frank Bieber, Abteilungsleiter Produktmanagement Technische Prüfstelle bei VdS Schadenverhütung.

„Wie immer haben wir uns eng mit unseren Ansprechpartnern in Errichterfirmen, bei Betreibern und in Versicherungen sowie mit vielen Fachkollegen ausgetauscht, um in den Richtlinien so konkret wie möglich auf die häufigsten Anwendungsfälle eingehen zu können. So tragen wir weiterhin wesentlich dazu bei, dass Sprinkleranlagen effektiv eingesetzt werden, zuverlässig funktionieren und damit Menschenleben und Sachwerte schützen.“

Um die Änderungen in der VdS CEA 4001 noch einfacher nachvollziehen zu können, bietet VdS erstmals zusätzlich zur Richtlinie eine Synopse an die, ähnlich wie der Änderungsmodus von Textverarbeitungsprogrammen, detailliert alle inhaltlichen Änderungen hervorhebt. Sie kann ausschließlich in Kombination mit der neuen Richtlinie erworben werden.

Die komplett überarbeiteten Richtlinien VdS CEA 4001, VdS 2108 und VdS 2109 sowie die Synopse zur VdS CEA 4001 sind ab sofort im VdS-Shop erhältlich.

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